Rechtsgutachten belegt: Die Hausordnung der Landeserstaufnahme Freiburg ist grundrechtswidrig

Die Hausordnung der Landeserstaufnahme Freiburg ist grundrechtswidrig

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Quelle: 
https://www.aktionbleiberecht.de

Das alltägliche Leben von geflüchteten Menschen in den baden-württembergischen Landeserstaufnahmeeinrichtungen ist streng reglementiert, gewollt prekär, fremdbestimmt und kontrolliert. Die Hausordnung, die das alltägliche Leben in der Einrichtung regelt, greift ‚intensiv' in die Grundrechte der Bewohner*innen ein. Rechte der Bewohner*innen werden in der Hausordnung keine formuliert. Das zeigt ein aktuelles Rechtsgutachten, das von Aktion Bleiberecht und LEA-watch Freiburg in Auftrag gegeben wurde. Die Hausordnungen der Landeserstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende in Baden-Württemberg widersprechen in zahlreichen Punkten geltenden Grundrechten und verletzen Menschenrechtstandards.

Das betrifft fragwürdige bzw. rechtswidrige tägliche Zimmerkontrollen, Durchsuchungen, Eingriffe in die Privat- und Intimsphäre, Taschenkontrollen, Besuchsverbote und weitere Eingriffe. Völlig ungeklärt ist der Einsatz und das Wirken der Security in den Einrichtungen, da ihre Tätigkeiten oft mit Grundrechtseingriffen verbunden sind.

Seit 2015 wurde in Baden-Württemberg die Flüchtlingsaufnahme neu organisiert. So befindet sich in jedem Regierungsbezirk eine Erstaufnahmeeinrichtung. Dort müssen Geflüchtete oft monatelang unter sehr eingeschränkten Bedingungen leben. In Freiburg gibt es eine solche Stelle seit Mai 2018, in der aktuell 250 Menschen unter zermürbenden Bedingungen leben. Seit Januar 2020 gibt es eine neue Hausordnung, die flächendeckend für Baden-Württemberg gilt.

Diese Rechtsbrüche sind untragbar und gefährlich, weil sie grundlegende Rechte für einen Teil der Bevölkerung in Frage stellen und die Menschenwürde von Schutzsuchenden erheblich verletzen. Deswegen fordern wir, dass sich die jetzige Situation in folgenden Aspekten grundlegend verändert:

  • Menschenwürdiges und diskriminierungsfreies Wohnen!

  • Die Einführungen einer unabhängigen Monitoring- und Beschwerdestelle vor Ort.

  • Wohnungen für Geflüchtete (dezentrale Unterbringung auf kommunale Ebene, Leverkusener Modell) Das selbst nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglich ist.

(Quelle Melina Loser i. A. aktion bleiberecht)