Funken aus 4. Sportausschuß am 15.November 2023: Die Fankultur und das Wildpinklen aus dem Blickwinkel der Freiburger Stadion Verordnung (VO)

Die Fankultur und das Wildpinklen aus dem Blickwinkel der Freiburger Stadion Verordnung (VO)

97 Bussgeldverfahren hat zwischen April 22 und Mai 23 die Bußgeldbehörde der Stadt Freiburg im Umfeld des SC Stadions am Wolfsbuck im Mooswald durchgeführt, 59 – also über 60% davon betrafen sogenanntes Wildpinkeln auf den Zu- und Abgängen zum Stadion in Bereichen der Stadion VO von der Strassenbahn im Umfeld des Flughafen Campus der Uni oder von der Elsässerstr. her.. Soweit geht der Verordnunsgbereich nämlich. Ähnliche weite Spieltagsgebiete sind auch für das Dreisamstadion mit 1BL Frauen und U23 Spielen in 3.Liga wie auch für das Mösle-Stadion ausgebreitet .
Das bei ca. drei Stunden Aufenthalt der Getränkekonsum von ca. 34.000 bei den langen Zu- wie Abwegen auf die Blasenfunktionen nicht ausser Kraft setzt, ist evident. So evident, dass selbst die Landes-Polizei vermerkt: „Massenhaftes Urinieren auf dem Weg zum Stadion wird toleriert (fehlenden Toiletten)“
Dies ließ weder Stadtrat Schillinger , noch den gesamten Sprtausschuß fraktionsübergreifend ruhen:
Schillinger Breiter Beuter

Ob da was wirklich relevantes noch passieren wird?
Wesentlich kontroverser ging es um die pönalisierten Handlungen der Fanszenen.
Vorneweg erklärte Rat Petersen für die Grünen, der auch bekannte, das Statement der Fangruppierungen zu mangelnden Möglichkeiten bei Gästefans zur Kenntnis genommen zu haben:
Auch die Ordoliberalen liessen ihr liberales Rechststaatsverständnis durch den Rat Orlando funkeln
Angesichts von 18 Bussgeldverfahren, die überwiegend auf mangelnde Podeste bzw. Möglichkeiten Banner der Gästefans anzubringen resultierten, eher ein sehr unverhältnismässiges Gebaren dieser ach so liberalen Fraktionen der Mitte.

Noch kontroverser ging es bei den sogenannten Fanmärschen zu, die es in Freiburg aber gar nicht gibt. Beuter und Rotzinger

Allerdings ist gerade strittig, wie Stadtrat Beuter anmerkt, in einer Stadionverordnung Straftatbestände zusätzlich als Präventivmittel zu verankern, für polizeilich gewünschte Eingriffstatbestände. Von solche §§ en gibt es viele, aber nur bei Pyro gab es einen nennenswerten Ausschlag im Stadionbereich: 5 zudem 4 mal Gegenständewurf. Selbst die gewerbsmässigenDealereien von Waren oder Tickt verkauf rangieren mit 6 davor.

Die Ratsmehrheit wird es dennoch – mit Ausnahme vielleicht des nordwestlich gelegenen Wolfsbuck - bei dieser Ordnung belassen. Lieber nicht zielführende Regelungen,. Dafür bleiben aber auch der Pferdmist beim Ausführen der Polizeipferde weiterhin ordnungstatbestandslos.
(kmm)