Deutschland verschärft Asylrecht

Deutschland verschärft Asylrecht

Im Vorfeld der Bundestagswahl demonstriert die Regierungskoalition Härte gegen eine Gruppe von Menschen, die sie ohnehin nicht wählen können. Das Asylrecht wird wiedereinmal verschärft. Ein Gesetzespaket „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ hat den Bundestag passiert. Asylsuchende ohne Bleiberechtsperspektive sollen bis zum Abschluss des Asylverfahrens in der Erstaufnahmestelle bleiben müssen. Woher man vor dem Abschluss eines Verfahrens weiß, dass es keine Bleiberechtsperspektive gibt, bleibt das Geheimnis der GesetzgeberInnen. Auch falsche Angaben zur Identität können, zu einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit führen. Die Höchstdauer des Abschiebegewahrsams wird von 4 auf 10 Tage erhöht. Die Möglichkeit zur Überwachung per elektronischer Fußfessel werden ausgeweitet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf künftig die Handydaten von Asylsuchenden, die keine Ausweispapiere haben auswerten, um deren Identität festzustellen. Sicher wird sich bald herumsprechen, dass mensch sein Hände vor der deutschen Grenze besser wegwirft.

Pro Asyl bezeichnet die neue Regelung als „Hau ab - Gesetz“. Das Auslesen von Handy-Daten aufgrund eines Generalverdachts der Täuschung sei verfassungswidrig. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtes zum sogenannten „Großen Lauschangriff“ stehen Eingriffe in die Privatsphäre dieser Art unter dem Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung im Einzelfall.