Frankreich: Datenschutzbehörde verhängt Rekordstrafe von 50 Millionen Euro gegen Google

Datenschutzbehörde verhängt Rekordstrafe von 50 Millionen Euro gegen Google

Die französische Datenschutzbehörde hat eine Rekordstrafe von 50 Millionen Euro gegen Google verhängt. Sie gab den Klagen einer französischen und einer österreichischen Datenschutzorganisationen statt, wonach Google gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung verstosse.

Die Datenschutzbehörde hatte im September überprüft, inwiefern Googles Datenschutzpolitik mit dem französischen und europäischen Recht im Einklang stehen.

Zunächst fand die Datenschutzbehörde, dass die NutzerInnen sich nur schwer darüber informieren können, zu welchen Zwecken Google ihre Daten bearbeitet, wie lange es sie speichert, oder welche Daten es für individualisierte Werbung verwendet. Die Informationen darüber seien übermässig verteilt in verschiedenen Dokumenten, bei denen man auch noch auf weitere Links und Knöpfe drücken muss, um ergänzende Informationen zu erhalten. Ausserdem seien die Informationen nicht immer klar und verständlich.

Dann erklärte die Datenschutzbehörde, dass Google besonders massiv und aufdringlich persönliche Daten erhebt und bearbeitet. Google informiere zu vage darüber, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden.

Schliesslich kritisierte die Datenschutzbehörde, dass sich Google die Zustimmung der NutzerInnen nicht angemessen holt. Es werde der Nutzerin besonders wegen der verstreuten Informationen nicht klar, für welche massive Datenmengen sie ihre Zustimmung gebe. Es fehle ausserdem die Möglichkeit, bestimmten Erhebungen von persönlichen Daten zuzustimmen und anderen zu widersprechen.

Mit der Datenschutz-Grundverordnung wurden die Höchststrafen erhöht und am Umsatz des Unternehmens gekoppelt. Demnach können Strafen bei Datenschutzverstössen bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen.

(mc)