Kyosk laut VGH keine kommerzielle Gaststätte: Das Recht ist auf der Seite des Kyosk und die Zeichen für vernünftiges Miteinander im Viertel stehen gut

Das Recht ist auf der Seite des Kyosk und die Zeichen für vernünftiges Miteinander im Viertel stehen gut

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Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof hat der Freiburger Stadtverwaltung eine Klatsche erteilt und die Berufung der Stadtverwaltung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom September 2016 zurückgewiesen. Es bleibt dabei: Der subkulturelle Nachbarschaftstreff Kyosk, jetzt Interim, ist keine kommerzielle Gaststätte und darf auch nicht so behandelt werden. Die Unabhängigen Listen sind hocherfreut über dieses Urteil.

Wir haben mit Michael Moos, Stadtrat der Unabhängigen Listen, gesprochen.