OLG Karlsruhe beschließt Verfahrenseröffnung - mit dürftiger Begründung: Oberlandesgericht gegen RDL: Ausdruck eines Zeitgeists, in dem Freiheitsrechte immer mehr an Boden verlieren

Oberlandesgericht gegen RDL: Ausdruck eines Zeitgeists, in dem Freiheitsrechte immer mehr an Boden verlieren

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Polizei und Karlsruher Staatsanwaltschaft in den RDL Räumen am 17.01.2023
Landgericht lässt Anklage gegen RDL-Redakteur nicht zu
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Das Hauptverfahren gegen einen RDL-Redakteur wegen angeblicher Unterstützung einer verbotenen Vereinigung wird eröffnet - das hat das Oberlandesgericht Stuttgart beschlossen. Der Anlass war bekanntermaßen eine kurze Nachricht auf der RDL-Website, in der wir berichteten, dass nach dem Verbot von "Indymedia Linksunten" das Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung eingestellt worden war. Damit wird der Fall nun doch am Landgericht Karlsruhe verhandelt werden.

Das Landgericht Karlsruhe hatte die Anklageerhebung zuvor abgelehnt und dies ausführlich begründet. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die das Verfahren eingeleitet und die Razzien gegen RDL verantwortet hatte, hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Dieser Beschwerde gab das OLG Stuttgart mit seiner Entscheidung nun statt. Statt einer soliden Begründung fährt das OLG rhetorisch schwere Geschütze auf: So wird der RDL-Artikel als "Propaganda" bezeichnet, die eine so schwerwiegende Gefahr für die rechtsstaatliche Ordnung darstellen könnte, dass die im Grundrecht geschützte Pressefreiheit dagegen zurückstehen müsste. Als Belege werden Wikipedia-Artikel sowie teils falsch zitierte und aus dem Zusammenhang gerissene Bestandteile des Artikels hinzugezogen.

Wir haben darüber mit Rechtsanwältin Angela Furmaniak gesprochen, die den beschuldigten Kollegen vertritt. Zunächst umreißt sie nochmals die vorangegangenen Schritte.