Chiles Regierung entlässt Gefangene aufgrund der Coronakrise

Chiles Regierung entlässt Gefangene aufgrund der Coronakrise

In Chile werden Gefangene zum Schutz vor der Coronaerkrankung vorzeitig entlassen. Das sogenannte Humanitäre Gesetz beinhaltet allerdings einige Einschränkungen bezüglich des Alters der Betroffenen und dem Grund für die Haftstrafe. Insassen über 75 Jahren dürfen unabhängig von der Dauer der Haftstrafe entlassen werden, während jüngere mindestens die Hälfte ihrer Zeit abgesessen haben müssen. Bei Männern gilt dann wiederum ein Mindestalter von 65 Jahren, bei Frauen 55 Jahre. Mütter von Kindern unter 2 Jahren gehören ebenfalls zu den voraussichtlich 1 700 Betroffenen.

Die Freilassung gilt nicht für Gefangene die aufgrund von Elternmord, Femizid, Vergewaltigung, Sexualstraftaten an Minderjährigen, Menschenhandel mit Migranten*innen oder häuslicher Gewalt verurteilt wurden. Außerdem ausgeschlossen sind die Insassen des „Luxusgefängnisses“ Punta Peuco. Die dort Inhaftierten sind wegen Menschenrechtsverletzungen und anderer Verbrechen während der Militärdiktatur unter Pinochet eingesperrt. Auch sie hätten von der ursprünglich Fassung des kontrovers debattierten Gesetzes profitiert. Doch die Oppositionsparteien sowie NGOs sorgten für die umgesetzten Änderungen.

Der kontroverse Umgang der Regierung mit der Geschichte der Militärdiktatur wurde wieder augenscheinlich, als der Präsident Chiles vor 2 Wochen 17 Menschen begnadigte, die wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt worden waren. Gleichzeitig sitzen immer noch tausende Demonstrant*innen, die Teil der Oktoberrevolte im letzten Jahr waren, in Untersuchungshaft.

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