Grundrechtauf Unverletzlichkeit der Wohnung: Chemnitz verbietet unangekündigte Kontrollbesuche im Wohnraum von Geflüchteten

Chemnitz verbietet unangekündigte Kontrollbesuche im Wohnraum von Geflüchteten

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Auf Antrag der Linkspartei hat der Stadtrat von Chemnitz am Mittwoch den 2. Juni die Unterbringungssatzung der Stadt geändert. Wohnungsdurchsuchungen in Gewährleistungswohnungen und Gemeinschaftsunterkünften sind künftig untersagt. Der sächsische Flüchtlingsrat (SFR) zeigt sich in einer Pressemitteilung erfreut. "Gerade der SFR hatte immer wieder Beschwerden von Geflüchteten aus Chemnitz erhalten: Mitarbeiter*innen des Sozialamts würden plötzlich in ihren privaten Wohnraum – in Gewährleistungswohnungen wie Gemeinschaftsunterkünften – eindringen. Über Jahre hinweg durften Mitarbeiter*innen des Sozialamt Chemnitz ohne Ankündigung Kontrollbesuche in Gewährleistungswohnungen und Gemeinschaftsunterkünften von Geflüchteten durchführen. Ebenso lange hat der SFR diese Methode als verfassungswidrig kritisiert. Denn der Artikel 13 des Grundgesetzes garantiert allen Menschen die Unverletzlichkeit der Wohnung." Der Stadtrat von Chemnitz zeigt sich damit deutlich fortschrittlicher als Grün-Schwarz in Baden-Württemberg. Hier kämpfen insbesondere die Freiburger Initiativen LEA Watch und Aktion Bleiebrecht seit langem gegen die regelmäßigen Kontrollen der Zimmer der Bewohner*innen ohne dass das Innnenminiserium oder auch das grün geführte Regierungspräsidium Freiburg einlenken. Derzeit warten mehrere Bewohner*innen der Freiburger Erstaufnahmeeinrichtung auf eine Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs. Sie klagen gegen die rechtlich höchst fragwürdige Hausordnung, die ziemlich offensichtlich gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verstößt. (FK)