Bundesverwaltungsgericht bestätigt Kennzeichnungspflicht für Polizei

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Kennzeichnungspflicht für Polizei

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen bestätigt. Damit wies das Gericht die Revision zurück, die zwei Beamte aus Brandenburg eingelegt hatten. Welche Regeln zur Kennzeichnung gelten, ist in den Gesetzen der Bundesländer geregelt. In Brandenburg müssen Polizist*innen Namensschilder tragen, bei Einsätzen in einer Hundertschaft Schilder mit Nummern. In Baden-Württemberg gibt es keine Kennzeichnung, in Nordrhein-Westphalen wird sie ein Jahr nach ihrer Einführung wieder abgeschafft.

Die klagenden Polizist*innen hatten ausgesagt, dass sie durch ihre seltenen Namen leicht privat gefunden werden könnten und daher Sorge um die Sicherheit ihre Familien hätten. Das Gericht wertete es jedoch höher, dass durch die Kennzeichnung mehr Transparenz und Möglichkeiten zur Aufklärung von Polizeigewalt bestehen. Im Jahr wird in 4000 Fällen wegen illegal angewendeter Polizeigewalt ermittelt. Die Dunkelziffer an tatsächlich unrechtmäßig angewendeter Gewalt könnte fünfmal so hoch sein, wie Wissenschaftler*innen in einer Studie der Ruhr-Universität Bochum vermuten.