Bundesverfassungsgericht stoppt für den gestrigen Mittwoch terminierte Abschiebung von schwer krankem Afghanen

Bundesverfassungsgericht stoppt für den gestrigen Mittwoch terminierte Abschiebung von schwer krankem Afghanen


Ein afghanischer Flüchtling, der seit knapp 14 Jahren in Deutschland lebt, saß bereits seit einem Monat im Abschiebegefängnis Pforzheim und sollte gestern Abend um 19 Uhr vom Münchner Flughafen nach Afghanistan abgeschoben zu werden. Der Eilantrag gegen seine Abschiebung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe war aber erfolgreich. Die Abschiebung wird also für mindestens 6 Monate ausgesetzt.
Es wäre seine 2. Abschiebung innerhalb eines Monats gewesen. Schon am 23. Januar saß er im Abschiebeflug nach Kabul. Nach der Ankunft und einem Zusammenbruch aufgrund seines extrem labilen psychischen Zustandes schickten die afghanischen Behörden wieder nach Deutschland zurück. Eine unabhängige ärztliche Untersuchung hatte ergeben, dass eine Suizidgefährdung zu befürchten ist, sollte es zu einem erneuten Abschiebungsversuch kommen. Bei ihm war eine schwere depressive Störung diagnostiziert worden.
Ganz offenbar teilte nun auch das höchste deutsche Gericht die Einschätzung des Flüchtlingsrates, der auf Verfahrensfehler des BAMF hingewiesen hat.
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Dass in einem grün geführten Bundesland erst ein Gericht in quasi letzter Minute die wiederholte Abschiebung eines schwer kranken Mannes stoppen musste, ist vielsagend. Ob ein weiterer Afghane aus Mannheim noch vor der Abschiebung geschützt werden kann, ist derzeit noch offen.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisierte außerdem, daß die “sorgfältige Einzelfallprüfung und das „behutsame Vorgehen““, das der Bundesinnenminister de Maizière „nur hohle Phrasen sind“
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