Breiviks Menschenrechte verletzt

Breiviks Menschenrechte verletzt

Breiviks Menschenrechte verletzt

Der Massenmörder Anders Behring Breivik hatte den norwegischen Staat wegen Verstoß der Menschenrechte verklagt und jetzt gesiegt. Seine langjährige Einzelinhaftierung sei "unmenschlich" und verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, so urteilte das Gericht. Der Extremist hatte im Juli 2011 77 Menschen in Oslo auf einer Insel ermordet. Im März klagte Breivik gegen seine Haftbedingungen.

Die Prozesskosten liegen bei fast 36 000 Euro. Das Gericht befand, dass der Staat gegen Artikel drei der Europäischen Menschenrechtskonventionen verstoßen hat. Wie zum Beispiel die 22 Stunden, die der Gefangene alleine in der Zelle sitzen muss, wurde als "unmenschliche Behandlung" erklärt. Die Richterin erklärte dies mit den Sätzen: ZITAT "Das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender  Behandlung zählt zu den Grundwerten einer demokratischen Gesellschaft [...] Das gilt auch für die Behandlung von Terroristen und Mördern." ZITAT ENDE

Breivik hatte auch gegen weitere Dinge geklagt, wie zum Beispiel gegen die Kontrolle um seine Privatsphäre. Die Kontrolle zu seinen Außenkontakten sollen gelockert werden. Das Gericht sah dies jedoch nicht ein. Wegen der Anschläge wurde er damals zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt. Diese Inhaftierung kann auch verlängert werden, falls in ihm eine Gefahr gesehen wird. Breivik sagte er möchte intensiver mit seinen Anhängern kommunizieren, zeigte den Hitler-Gruß und bezeichnet sich selbst als Neonazi.