Bis zu fünf Jahren Haft gegen rechte Terrorgruppe "Revolution Chemnitz"

Bis zu fünf Jahren Haft gegen rechte Terrorgruppe "Revolution Chemnitz"

Das Oberlandesgericht Dresden hat gegen die Neonazi-Gruppe "Revolution Chemnitz" bis zu fünfeinhalb Jahren Haft verhängt. Die Mindeststrafe beträgt dabei mehr als zwei Jahre Haft. Mit seinem Urteil folgte das Gericht teilweise den Forderungen der Bundesanwaltschaft.

Im Urteil hält das Gericht fest, alle acht Angeklagten hätten eine terroristische Vereinigung gebildet. Einigen der jungen Männern wird deren Gründung angelastet. Fünf Angeklagten wird schweren Landfriedensbruch angelastet. Der Gruppe wird auch ein Fall von schwerer Körperverletzung angelastet, wobei das Gericht die Tat keinem Angeklagten konkret anlasten konnte.

Die Anklage hatten den acht Neonazis vorgeworfen, einen rechtsradikalen Umsturz der Bundesrepublik angestrebt zu haben. Die Anwälte der Neonazis wiederum verharmlosten das Ganze als "dummes Geschwatze" in einer Chatgruppe.

"Revolution Chemnitz" entstand im September 2018 als Chatgruppe im Kontext von rassistischen Kundgebungen von Neonazis, AfD und Hooligans in Chemnitz. Mindestens ein Mitglied der Gruppe stand aber bereits zehn Jahre zuvor in führender Position in einer rechtsradikalen Kameradschaft.

(mc)