Bundesarbeitsgericht im Streit?: Beweislastumkehr bei unzulässigen Versetzungen?

Beweislastumkehr bei unzulässigen Versetzungen?

Der 10. Senat des Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in einem am 14.Juni 17 veröffentlichten Beschluss gegen die bisherige Rechtsprechung des 5. Senats gestellt. Er  hält es nicht für rechtmässig, eine unzulässige Versetzung durch Umzug erdulden zu müssen. Vielmehr sei hier die Beweislast zu Ungunsten des die aus seinem Direktionsrecht unzulässig anordnenden  Unternehmers verteilt. Ausgangspunkt war die Versetzung eines Immobilienkaufmanns von Dortmund nach Berlin gegen das Votum auch des Betriebsrat nach dem Scheitern eines Kündigungsverfahrens.

Hält der 5. Senat an seiner gegenteiligen Auffassung - Arbeitnehmer muss bis zu einer gerichtlichen Entscheidung auch unzulässige Weisungen seiner Chefs erfüllen - fest, muss der Grosse Senat  des BAG in wohl mehreren Monaten entscheiden. Ansonsten müssen Beschäftigte unzulässige willkürliche - z.b. fehlende Einwilligung des Betriebsrat - Weisung nicht mehr ausführen .

Quelle: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?...

(kmm)