Betreute Menschen dürfen bei der Europawahl wählen

Betreute Menschen dürfen bei der Europawahl wählen

Dies hat gestern das Bundesverfassungsgericht beschlossen. FDP, Grüne und Linke hatten vor dem Verfassungsgericht einen Eilantrag eingereicht. Die Betroffenen werden jedoch nicht automatisch ins Wahlregister eingetragen. Stattdessen müssen sie einen Antrag bei der Gemeindeverwaltung stellen. Dieser wird dann geprüft.

Bis Anfang des Jahres waren Menschen unter Betreuung automatisch vom Wählen ausgeschlossen. Das selbe galt für schuldunfähige Straftäter*innen in Psychiatrien.  Im Januar erklärte das Bundesverfassungsgericht diesen pauschalen Ausschluss für verfassungswidrig. Jetzt soll individuell geprüft werden, ob ein Mensch unter Betreuung wählen darf. Unklar war bisher, ob die neue Wahlregelung bereits bei den Europawahlen gelten wird. Nach Meinung der Bundesregierung sollten die Neuerungen erst zum 1. Juli in Kraft treten, um Fehler zu vermeiden. In der Verhandlung habe sich jedoch abgezeichnet, dass die Vorbereitungen für die Kommunen durchaus zu bewältigen wären.