Berufung im Stech Prozess startet am 18. November

Berufung im Stech Prozess startet am 18. November

Am 18. November beginnt vor dem Freiburger Landgericht der Revisionsprozess gegen den Neonazi Florian Stech.

Im Oktober 2011 fuhr dieser mit einem Auto in Riegel bei Emmendingen in eine Gruppe AntifaschistInnen, die einen Schleusungspunkt zu einer Naziparty beobachteten. Die Party sollte eine Demo finanzieren, die am 22. Oktober 2011 in Offenburg stattfinden sollte. Dabei erfasste er einen Antifaschisten und verletzte ihn so schwer, dass er Hirnblutungen erlitt und mehrere Tage auf der Intenivstation behandelt werden musste. In der ersten Verhandlung im Sommer 2012 sprach das Landgericht in Freiburg Stech vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei, da kein Vorsatz nachweisbar sei und er in Notwehr keinen anderen Ausweg gesehen hätte. Das Urteil des Landgerichts wurde vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe für ungültig erklärt.

Einige Tage zuvor hatte Stech im Internet Mordpläne an politischen Gegnern geäußert. In der neuen Verhandlung muss das Freiburger Landgericht nun prüfen ob bei der Tat wirklich ein Verteidigungswillen vorlag. Vom 18. November bis 19. Dezember sind zehn Verhandlungstage am Landgericht angesetzt.

siehe auch Tag Florian Stech
insbesondere auch Prozesskommentar.Braune Hilfe erfolgreich ...