Nach Prozess zur A5-Blockade der No Border Action Days: Über Aktionsformen und politische Prozessführung

Über Aktionsformen und politische Prozessführung

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privat

Am 09.05.2018 stand eine Aktivistin der No Border Action Days 2016 in Lörrach vor Gericht. Sie wurde zu 30 Tagessätzen à 10 Euro wegen Beihilfe zur Nötigung verurteilt, da sie sich an der A5-Blockade an der Grenze zur Schweiz beteiligt haben soll. Verglichen mit den weiteren Verfahren zu dieser Aktion wird ersichtlich, dass es in den Prozessen und deren Urteilsbegründungen weniger um die Einzelfäll und den Details womöglicher Straftaten, sondern um einen größeren politischen Rahmen geht.
Wir sprachen mit der Aktivistin über politische Prozessführung und das Versammlungsrecht und fragten, ob sie über das Urteil überrascht war.

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Mehr Information zu solidarischer Unterstützung im Rahmen der No Border Action Days findet ihr unter nobordersolidarity.noblogs.org.
Im anschließenden Gespräch fügte die Aktivistin noch hinzu, dass eine politische Prozessführung und der Einspruch gegen das Strafmaß nicht für alle möglich sei und Aktivist*innen, die Einspruch gegen Strafhöhe eingelegt haben oder Einsprüche zurückgezogen haben, ebenfalls auf solidarische Unterstützung angewiesen seien.