Ba-Wü: Über 1.650 Abschiebungen im Jahr 2014 verhindert

Ba-Wü: Über 1.650 Abschiebungen im Jahr 2014 verhindert

Im Jahr 2014 konnten bisher in Baden-Württemberg über 1650 Abschiebungen auf verschiedenen Wegen verhindert werden, das geht aus der Beantwortung einer Anfrage der CDU Landtagsfraktion mit dem bezeichnenden Titel "Durchsetzung von bestehenden Ausreiseverpflichtungen" hervor. Die CDU setzt sich, wie man das von ihr kennt dafür ein, dass das menschenverachtende Mittel der Abschiebung konsequent eingesetzt wird. Bis zum 24. November 2014 waren in diesem Jahr laut Innenminister Gall insgesamt 2.723 Abschiebungen geplant gewesen. Davon konnten 1.602 Abschiebungen nicht durchgeführt werden; dies entspricht einem Anteil von rund 58,8 % der geplanten Abschiebungen.

Nimmt man die Sammelabschiebung am 9. Dezember und die Dublin II Abschiebung, über die RDL ebenfalls im Nachhinein berichtete, hinzu, kommt man auf eine Zahl von über 1650 verhinderten Abschiebungen. Am 9. Dezember wollte das Regierungspräsidium Karlsruhe insgesamt 76 Personen aus Baden-Württemberg, darunter zahlreiche Kinder, in Richtung Balkan abschieben. Bei 50 Betroffenen konnte die Abschiebung kurzfristig verhindert werden. Am Donnerstag den 11. Dezember wurde im Rahmen einer Dublin II Abschiebung ein pakistanischer Staatsangehöriger nach Italien abgeschoben. 7 andere Geflüchtete konnten sich ihrer Abschiebung entziehen. Die Zahl von 216 verhinderten Abschiebungen nach Italien im Jahr 2014 lässt darauf schließen, dass solche Dublin II Abschiebungen mit Linienflügen des Öfteren, ohne mediale Aufmerksamkeit, vonstatten gehen.

192 Abschiebungen, von den vom Innenministerium erwähnten verhinderten Abschiebungen, scheiterten an eingelegten Rechtsmitteln, Härtefallanträgen und Petitionen.

Im Jahr 2013 konnten auf verschiedenen Wegen 1.316 Abschiebungen verhindert werden, im Jahr 2012 773, und 2011 526. Leider stieg nicht nur die Anzahl an verhinderten Abschiebungen, sondern auch die Zahl an geplanten Abschiebungen massiv an. Waren 2011 noch 1.341 Abschiebungen aus Baden-Württemberg geplant, liegt die Zahl im laufenden Jahr 2014 bei über 3000 geplanten Abschiebungen.

Auf die CDU Frage nach Mitteln, die es bedürfte, "um bestehende Ausreiseverpflichtungen künftig erfolgreicher durchsetzen zu können" führt das baden-württembergsiche Innenministerium u.a. die Verkürzung der Verfahrensdauer der beim BAMF geführten Asylverfahren auf.

Genau zu einer solchen Verkürzung der Verfahrensdauer, die dann insbesondere bei Roma Flüchtlingen zu schnelleren Abschiebungen führen könnte, wird sehr wahrscheinlich auch die Einrichtung weiterer Landeserstaufnahmestellen (LEA) mit sich bringen. Eine LEA kommt 2016 nach Freiburg. Durch die Einrichtung einer Stelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf dem Gelände der LEA dürfte sich die Bearbeitungs von Asylanträgen im Vergleich zum jetzigen Stand beschleunigen. Da Flüchtlinge in der LEA Sachmittel und nur ein kleines Taschengeld bekommen, sie aber nur bei Aussicht auf Erfolg Prozesskostenhilfe erhalten, was bei Asylanträgen aus den vermeintlich sicheren Herkunftsstaaten nicht gegeben ist, haben gerade Roma in der LEA eigentlich keine Chance auf eine Anwältin bzw. einen Anwalt und ein faires  Asylverfahren.

Ob gewollt oder nicht führt somit die Verbindung der durch Kretschmann ermöglichten Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als "sichere Herkunftstaaten" und die Einrichtung einer LEA im grün regierten Freiburg, zu einer massiven Verschlechterung, insbesondere für Roma Flüchtlinge.

Die Verkürzung der Verfahrensdauer ist laut Innenministerium derzeit Gegenstand von Erörterungen auf Bund-Länder-ebene. Diese haben, so Gall, "die Schaffung eines integrierten Rückkehrmanagements zum Ziel". Es lebe der Neusprech!

(FK)