Antidemokratischer Vorstoss von Schäuble im Finanzausschuss.

Antidemokratischer Vorstoss von Schäuble im Finanzausschuss.

Am Mittwoch, 26.9. , 14 Uhr, findet im Finanzausschuss des Bundestages die Anhörung zum Steuergesetz 2013 statt. Dort soll die Abgabenordnung (§ 51, Abs.3) geändert werden. Das Geheimdienstermächtigungsgesetz wird von über 165 Organisationen als antidemokratisch und rechstwidrig abgelehnt

Nach dem Schäubleentwurf soll eine Organisation, die von einem der Verfassungsschutzämter in den Bundesländern als extremistisch eingestuft wird, automatisch und ohne weitere Anhörung ihre Gemeinnützigkeitsanerkennung verlieren. Dabei ist der Begriff „extremistisch“ nach Meinung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kein definierter Rechtsbegriff. Folglich taucht der Begriff auch in keinem Gesetzestext auf. Jedes Gericht würde ihn kassieren. Der Begriff ist nach Meinung des Bundesverfassungsgerichtes „eine Frage des politischen Meinungskampfes“. Die Finanzgerichte hatten immer wieder - z.b. Informationsstelle Militarisierung in Baden-Württemberg – die politisch motivierten Vorstösse von Finanzamtschefs im Verbund mit Geheimdiensten wegen mangelnder Substanz kassiert. Die absolute Definitionsmacht der Versager bzw. NSU Aufbauhelfer der Inlandsgeheimdienste soll nach Schäuble nun aber die Regel werden.