Zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche: Anhörung zu §219a am 27. Juni

Anhörung zu §219a am 27. Juni

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Kreativer Protest gegen die Piusbrüder
Den Piusbrüder schwebten dieses Jahr Engel entgegen.
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Am Mittwoch, den 27. Juni 2018 findet um 18:30 Uhr eine öffentliche Anhörung zu §219a, dem sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages statt. Der Paragraph verbietet Werbung von Ärzt*innen, welche Schwangerschaftsabbrüche durchführen - wird also gerne von sogenannten Lebensschützern angewendet, wenn im Internet solche Informationen zu Kliniken oder Praxen veröffentlicht werden. Unter 219a wurde als prominenter Fall die Ärztin Kristina Hänel verurteilt, doch auch im August stehen in Kassel wieder zwei Ärzt*innen vor Gericht. Ob der Paragraph nun unter der GroKo gestrichen wird, verändert oder gar behalten -  dass soll noch dieses Jahr entschieden werden. Ines Scheibe, Vertreterin des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung und Schwangerschaftskonfliktberaterin sprach mit uns über Informationsfreiheit für Schwangere und die Gesetzesänderungsvorschläge von DIE LINKE, Bündnis 90/die Grünen beziehugnsweise der FDP.

 

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Ines Scheibe betonte nach dem Interview, dass es für das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung natürlich auch gegen den §218 zu kämpfen gilt. Der nächste Schritt dazu sei die Abschaffung von §219a.