Angeklagter im Wehrhahn-Prozess kommt frei

Angeklagter im Wehrhahn-Prozess kommt frei

Im Prozess um den mutmaßlich rechtsextremistisch motivierten Anschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn gibt es eine Wende. Das Landgericht hat den Angeklagten Ralf S. am gestrigen Donnerstag aus der Untersuchungshaft entlassen. Grund sei, dass gegen ihn kein dringender Tatverdacht mehr vorliege, heißt es in der Erklärung des Gerichts.

Der Prozess, der vor 3 Monaten begonnen hatte, stützt sich in erster Linie auf Indizien. So soll der Angeklagte vor einem Mithäftling und einer ehemaligen Partnerin mit dem Anschlag geprahlt haben. Er hat zudem eine Sprengstoffausbildung bei der Bundeswehr absolviert. Zentral ist allerdings, dass S. schon 2000 als rechtsextrem bekannt war.

Unabhängige ProzessbeobachterInnen wie die „Mobile Beratungsstelle gegen Rechts“ (MBR) und die Opferhilfe ezra sehen die Entlassung des Angeklagten kritisch. Aus ihrer Sicht hat sich die Indizienkette der Staatsanwaltschaft als belastbar erwiesen. Zudem, so forderten beide Initiativen, müssten endlich die Rolle der Verfassungsschutzes sowie die Ermittlungspannen der Polizei direkt nach dem Anschlag aufgeklärt werden.