Herzliche Grüsse von Freiburger Bonapartle: 200€ im Jahr fürs Anwohnerparker - SUV Privileg von OB Horn anerkannt

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200€ im Jahr fürs Anwohnerparker - SUV Privileg von OB Horn anerkannt

"Seit Anfang September liegt nun die Urteilsbegründung aus Leipzig vor.
Sie bildet die Grundlage für die Neuregelung der Bewohnerparkgebühren in Freiburg. Die neue Einheitsgebühr von 200 Euro liegt in jenem Rahmen, den das Gericht als vertretbar und rechtmäßig anerkannt hat. Für den Erlass einer Rechtsverordnung ist
laut Kommunalrecht der Oberbürgermeister zuständig."


Während der OB für seine zweite Alleinentscheidung nach BVerwG-Urteil die Presseabteilung viele, viele Worte für die natürlich bedauerlicherweise fehlende Rechtsgrundlage über die gesetzlich fehlende Sozialstaffel schreiben lässt, fehlt jeglicher Anflug von Begründung für das Privileg der 25 % Protze in den SUVs, die den öffentlichen Verkehrsraum immer knapper machen.
Das ganze soll zum 1.12.2023 in Kraft treten und steht wohl im Amtsblatt, das allen Haushalten zu gehen sollte.

Aber dies scheint auch das Wesen, das jener  spätfeudalistisch-neoliberalen Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung inhärent zu sein scheint.
Nicht die gewählten Rätinnen sondern der örtliche Sonnenkönig ist relevant.
Kapiert?
Viel Spass beim weiteren kuschen.
Am eiligsten kam der Kratzfuss von dem örtlichen Ampel Kratzfuss aus der FDP.

 

Michael Menzel 21.11.2003