Gallery Walk im Sedanviertel: 150 Jahre gegen Paragraph 218

150 Jahre gegen Paragraph 218

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Bis zur 14 Schwangerschaftswoche, berechnet nach der letzten Periode, nach Schwangerschaftskonfliktberatung und dreitätiger Wartefrist, kann in Deutschland ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden: Rechtswidrig - aber straffrei.

Die Gesetzeslage festgehalten in Paragraph 218 und 219a. Dabei gibt es zwei Verfahren, wenn richtig angewendet sicher und durch die WHO empfohlen. Das viele nicht. Und auch nicht, dass sie die wahl zwischen diesen haben. Schwangerschaftsabbrüche sind zudem kein Teil der regulären gynäkologischen Ausbildung und zudem lässt sich in den letzten Jahrzehnten eine stetig schwindende Zahl an Praxen beobachten, die Schwangerschaftsabbrüche überhaupt durchführen.

Beim Gallery Walk letzten Samstag haben die Aktivistinnen des Bündnisses Weg mit 218 auf Postern die sie in Cafés im Sedanviertel aufgehängt haben genau das thematisiert und die Geschichte des bereits 150 Jahre alten Paragraphen 218 festgehalten. Dabei stellen sie außerdem verschiedene Aktivistinnen vor, die sich zeitlebens gegen genau diesen eingesetzt haben.

Die einzelnen Ausstellungsorte sind die Fenster des Café Auszeit, Café Sedan, Café Jos Fritz, Café Pow, Café Moltke und des Geschäfts Zündstoff.