Keine Eingriffe in Arbeitszeitgesetz in der Coronakrise: 1.300 Beschäftigte in Freiburger Lebensmittelindustrie laut NGG am Limit

1.300 Beschäftigte in Freiburger Lebensmittelindustrie laut NGG am Limit

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Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) macht in der Presseerklärung vom heutigen Mittwoch auf die Lage der Beschäftigten in der Freiburger Lebensmittelindustrie aufmerksam. Laut NGG handelt es sich dabei um ca. 1300 Beschäftigte. „Überstunden und Extra-Schichten sind in der Lebensmittelindustrie schon seit Wochen an der Tagesordnung. Die Menschen arbeiten am Limit, damit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka & Co. die Ware nicht ausgeht“, sagt Claus-Peter Wolf von der NGG-Region Schwarzwald-Hochrhein. Die Konzerne forderten von den Herstellern auf der einen Seite, in der Krise noch schneller und noch mehr zu produzieren. Zugleich wolle man die Preise drücken. „Das geht letztlich auf Kosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ohnehin unter Volllast arbeiten“, so Wolf. Die NGG wehrt sich in der Presseerklärung gegen Eingriffe in das Arbeitszeitgesetz. „Corona darf nicht dafür herhalten, die Höchstgrenzen bei der Arbeitszeit auszuhebeln. In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen haben wir in der Lebensmittelindustrie längst die nötige Flexibilität, um Hochphasen zu stemmen. Sonst wären die Supermarktregale ja längst leer“, betont der Gewerkschafter. Gesetzliche Standards seien wichtig. Sonst leide am Ende die Gesundheit der Beschäftigten: „Wer eine 12-Stunden-Schicht in der Backwarenindustrie hinter sich hat, bei dem steigt die Unfallgefahr“, sagt Wolf. Das derzeit gültige Arbeitszeitgesetz setze ein klares Limit: nicht mehr als zehn Stunden am Tag und nicht mehr als 60 Stunden pro Woche. Auch der richtige Arbeitsschutz sei mit Blick auf den laufenden Hochbetrieb in der Ernährungsindustrie und im Lebensmittelhandwerk „extrem ernst“ zu nehmen. „Die Firmen müssen dafür sorgen, dass genug Schutzkleidung da ist und die Abstandsregeln – etwa an Produktionsstraßen – eingehalten werden. Der Schutz vor Infektionen hat höchste Priorität“, so Wolf von der NGG. Die Gewerkschaft rät Beschäftigten bei Missständen oder Überlastung, sich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat zu wenden.(FK)