Polizei in den Räumen von Radio Dreyeckland

Hausdurchsuchungen gegen Radio Dreyeckland

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Aktuell feststehende Prozesstermine: Do 18.04; Di 23.04; Mi 24.04; Mo 29.04; Di 14.05; Do 16.05. (Beginn am Landgericht Karlsruhe Jeweils um 09.30 Uhr; mit Vorkontrollen ist zu rechnen)

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Am 17.01.2023 kam es zu einer Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland in Freiburg sowie bei zwei Mitarbeitern. Wir versuchen hier einige Infos zu diesem massiven Angriff auf die Presse- und Rundfunkfreiheit zu sammeln und Euch auf dem Laufenden zu halten. Anlass der Durchsuchungen war eine kurze Meldung über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Verbot der Internetplattform Indymedia Linksunten. Der Beitrag ist weiterhin online und wurde von der zuständigen Landesmedienbehörde nie beanstandet. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe behauptet, wir würden uns damit zum "Sprachrohr" der "verbotenen Vereinigung" linksunten.indymedia machen und gegen das Vereinigungsverbot verstoßen. Das Verfahren gegen den Verantwortlichen im Sinne des Presserechts wurde nach mehreren Monaten eingestellt, gegen den Verfasser der Meldung erhob die Karlsruher Staatsanwaltschaft hingegen Anklage. Das Landgericht Karlsruhe zerpflückte diese Anklage in einem 40-seitigen Beschluss und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens am 16. Mai 2023 ab. Die Staatsanwaltschaft setzt allerdings den Feldzug gegen die Pressefreiheit fort und legte gegen den Landgerichtsbeschluss wiederum Beschwerde ein. Am 12. Juni veröffentlichte das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) den überraschenden Beschluss. Die Anklage wurde doch zugelassen. Diesen Beschluss wiederum nahm die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zum Anlass am 2. August noch einmal Hausdurchsuchungen gegen 5 Personen durchzuführen, denen sie vorwirft durch das Archiv von Indymedia Linksunten den verbotenen Verein weitergeführt zu haben. Mit einem Beschluss vom 22. August entschied das Karlsruher Landgericht, dass die Razzien in unseren Redaktionsräumen und in 2 Wohnungen rechtswidrig waren. Das Stuttgarter Oberlandesgericht hob diese Entscheidung am 7. November im Fall des angeklagten RDL Redakteurs Fabian aber erneut auf. Gegen diese OLG Entscheidung, die die Durchsuchung bei Fabian als rechtmäßig einstufte, hat der angeklagte Redakteur gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte am 14.12.2023 Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Hauptverhandlung vor dem Karlsruher Landgericht startet am 18. April 2024 und ist auf mindestens sechs Prozesstage angesetzt.

RDL Pressererklärung vom 15.12.2023Verfassungsbeschwerde für die Pressefreiheit |PM der GFF vom 15.12.2023: Pressefreiheit unter Druck: GFF erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung bei Journalisten von Radio Dreyeckland | RDL Presseerklärung vom 28.08.2023: Hausdurchsuchungen bei Radio Dreyeckland waren rechtswidrig | PM der GFF am 28.08.2023: Erfolg für Radio Dreyeckland und GFF | RDL Presseerklärung am 14.06.2023: Nach Zulassung der Anklage: Kritische Berichterstattung ist keine „Propaganda“! | RDL Meldung am 23.05.2023: Karlsruher Staatsanwaltschaft setzt Feldzug gegen Pressefreiheit fort | Pressemitteilung RDL am 17.05.2023: Landgericht lässt Anklage gegen RDL-Redakteur nicht zu | Pressemitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte am 17.5.2023: Erfolg für Radio Dreyeckland und Pressefreiheit. Link ist keine strafbare Unterstützung | RDL Pressemitteilung am 02.05.2023: Staatsanwaltschaft Karlsruhe erhebt Anklage gegen kritische Berichterstattung | RDL Pressemitteilung am 13.03.2023: Beschwerdebegründung gegen Durchsuchungen eingereicht – Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt Radio Dreyeckland | PM der GFF am 13.03.2023: Gesellschaft für Freiheitsrechte geht mit Radio Dreyeckland gegen Durchsuchung der Redaktionsräume vor Gericht | RDL Pressemitteilung am 07.02.2023Ausforschung von Radio Dreyeckland sollte sogar Hörer:innen treffen | 03.02. Anfrage im Landtag (Weinmann FDP) und Antwort der Landesregierung auf erste mündl. Anfrage von ihm (S. 3431) | Am 18.01. beteiligten sich 600-700 Menschen an einer Kundgebung in Solidariät mit Radio Dreyeckland. Die Reden könnt ihr hier nachhören | RDL Pressemitteilung am 17.01.2023 | erster Bericht von den Betroffenen im RDL Mittagsmagazin am 17.01. | Presseschau (wird aktualisiert) | Reaktionen und Solidarität von Gruppen, Inititiativen, NGOs, Einzelpersonen

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