Radio Dreyeckland

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demonstrationsrecht

Am Mittwoch war Prozess der Sambastas gegen die Stadt Freiburg und die Polizei. Wegen der restriktiven Handhabung des Demonstrationsrechts / Versammlungsrechts ist in Freiburg immer weniger möglich. Das Amt für öffentliche Ordnung fährt einen Kurs der pflegeleichten Stadt. Was bisher nur für die politischen Akteure galt, nix machen was die Bürger stört, gilt inzwischen auch für die kommerziellen. Das Schlossbergfest fällt aus. Die Downtown-Streetparty und das Public Viewing finden nicht statt. Die öffentliche gemeinsame Nutzung des öffentlichen Raums hat einen Hindernislauf hinter sich zu bringen, mit Genehmigungen zu kämpfen, die unerfüllbar sind. Kurz gesagt: Das Ordnungsamt macht den Veranstaltern das Leben so schwer, dass bald gar nichts mehr stattfinden kann. Die Sambastas kennen das schon! Ihre Bewegungsfreiheit in Freiburg, Demonstrationsrecht wurde schon seit Jahren beschnitten. Jetzt läuft der Ball zurück. Und die Stadt muss sich für die Beschlagnahme der Instrumente verantworten, die Polizei hat sich für die Platzverweise zu rechtfertigen. Im Studio Hennig von den Sambastas zum Verlauf des Prozesses. Ein Urteil wird in drei Wochen erwartet. http://www.sambasta.de/

Anhören (Länge: 15.17 min) {audio}images/stories/audio_mp3/20120517-sambastaskl-16093.mp3{/audio}
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altDas Verwaltungsgericht hat entschieden: Dass ein Passant, der das Vorgehen der Polizei beim Kessel an der Demonstration "Mit Autonomen Zentren antifaschistisch in die Zukunft" am 14.11.2009 beobachtet hat, abgefilmt und unter Androhung seiner Ingewahrsamnahme vom Platz verwiesen wurde, war rechtswidrig. Die Humanistische Union begrüßt dieses Urteil ausdrücklich. Udo Kauß, Vorsitzender der HU Baden-Württemberg und Anwalt des klagenden Passaten, beschreibt zunächst genauer, was geschehen war.

Anhören (Länge: 8.41 min) {audio}images/stories/audio_mp3/20120323-verwaltungsg-15603.mp3{/audio}
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2. Teil des Gespräches zur Freiheit statt Angst Demo. Thematisiert wird die Frage der Anmeldung und der Auflagenkatalog der Demo. Am Ende des Beitrages erfolgt noch ein Hinweis auf einen Prozess gegen einen Bildungsstreikaktivisten, am Dienstag den 28. Juni um 15 Uhr vor dem AG Freiburg, dem das Betreiben einer zu lauten Lautsprecheranlage auf einer Demo vorgeworfen wird.

Anhören (Länge: 9.24 min) {audio}images/stories/audio_mp3/20110624-warumblow-13670.mp3{/audio}

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Time for Change
(Kommentar von K.-Michael Menzel)

Eneut hat das Bundesverfassungsgericht  in einem Beschluss vom 7.März  das Grundrecht auf Demonstration nach Art. 8 GG gestärkt. Ein Strafurteil eines Landgerichtes, dass nach dem Nötigungstatbestand eien Sitzblockade aburteilte, wurde aufgehoben, 

Um so unverständlicher ist es, dass vor dem Freiburger Amtsgericht, nach einer Strafbefehlswelle der Staatsanwaltschaft, eine buchstäbliche Prozesswelle rund um die kurzzeitige Gleisblockade  auf dem Freiburger Bahnhof im Zuge der Bildungsproteste gefahren wird und auch das Landgericht nicht zu einer  Revision der skandalösen Polizeipraxis zur Vereitelung der antifaschistischen Demonstrationsversuches im Polizeikessel am 14.11.09 bereit ist.
Offenkundig soll die verfassungwidrige Polizeipraxis der hiesigen Polizeidirektion, die im Fall der Gleisblockade gar mit der

 

 Bundespolizei eine Sonderkommission gebildet hat, um ein Maximum von politischer Protestierenden mittels strafrechtlicher Verfolgung von der Wahrnehmung ihrer Bürgerrechte abzuhalten, um jeden Preis gehalten werden! (Selbst den der Lächerlichkeit)

Das BVerfG hat festgehalten, dass schon auf der Ebenen der Rechtswidrigkeit des Nötigungstraftatbestandes (§240 StGB) die Gewährleistung des hohen Ranges des  Grundrechtes auf Demonstration zu berücksichtigen ist und deshalb das Straf-Urteil eines Landgerichtes aufgehoben. (En passent wurde aber die reaktionäre Strafrechts -Dogmatik "der zweiten Reihe" mit höheren Weihen versehen)
Nach dem Fraport -Urteil, das ausdrücklich die Demonstrationsfreiheit für öffentlich dominierte, gleichwohl privatrechtlich ausgestaltete Räumen - wie Flughäfen - bestärkte, hat das Verfassungsgericht in kurzer Zeit die hohe Bedeutung von  Art. 8 GG erneut für die allgemeine Rechtsprechung bestätigt.

Es ist  nun Zeit, dass die Einstellung aller Verfahren und die Vernichtung aller gewonnenen, personengebundenen Daten in den Dateien der Polizeidirektion und Bundespolizeien endlich auf die Tagesordnung gesetzt wird!!
Dies gilt auch und erst recht für die sich im politischen Dornröschenschlaf suhlenden Freiburger Bürgermeister und Gemeinderäte!

K.-Michael Menzel (31.3.2011) 

PM des Gerichtes
Beschluss

FRAPORT-Beschluss

 

300 € abdrücken an soziale, freiwählbare Organisationen und das war’s. Heute war wohl der letzte Prozess der Rest wird gegen Geld eingestellt ... . Jetzt geht es darum die rund 15 000 € zubringen. Wer also AI, Rasthaus usw. etwas spenden möchte kann sich ruhig an: Vincent Uasta Freiburg wenden. Da wird geholfen und zwar doppelt. GLS Gemeinschaftsbank Kontoinhaber: Jakob Lohmann und Halina Pogoda KNR 7913460900 BLZ 43060967 Hintergrund: Im Juni 2010 habe in Freiburg eine nicht ordnungsgemäß angemeldete öffentliche Versammlung unter dem Motto „Bundesweiter Bildungsstreik 2010“ stattgefunden. Dabei habe sich der Demonstrationszug zum Hauptbahnhof bewegt, wobei zahlreiche Personen das Gleis 1 besetzten, indem sie sich ins Gleisbett stellten und auf die Schienen setzten. Dies hatte zur Folge, dass Züge umgeleitet werden mussten bzw. zwei ganz ausfielen. Insgesamt hatte die Gleisbesetzung die Verspätung von 44 Zügen um insgesamt 637 Minuten zur Folge. Der Angeklagten wird zur Last gelegt, sie habe an der Blockade zumindest teilweise teilgenommen (Nötigung).

Anhören (Länge: 32.49 min) {audio}images/stories/audio_mp3/20110330-bildungsstre-12960.mp3{/audio}

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.bully_vor_transpijpgNach den Erfahrungen der letzten Monate war nicht auszuschließen, dass es bei der großen Demonstration zum Bildungsstreik in Freiburg zu Polizeiübergriffen kommen könnte. Dass sich derartige Befürchtungen nicht bestätigt haben, kann uns Thorsten vom Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen berichten.

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Am 29.11.08 fand in Mannheim eine Demonstration gegen das neue Versammlungsgesetz statt. Gebauter Beitrag mit einigen Ausschnitten der Redebeiträge, die auf der Demonstration gehalten wurden, so wie PassantInnen Interviews und kurzen Reportagepassagen. Die Demonstration richtete sich gegen die Einführung des neuen Versammlungsgesetztes in BW, das zahlreiche Verschärfungen und Hindernisse für Demostationen und andere Veranstaltungen beinhaltet.

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Seit den Ausschreitungen während der SVP-Kundgebung vom vergangenen Oktober wird in Bern über eine Verschärfung des Kundgebungsreglements diskutiert. Befürworter einer Verschärfung wollen in der Regel nur noch Platzkundgebungen bewilligen, Gegner sehen darin eine Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit. Eine Verschärfung hätte Auswirkungen auf die ganze Schweiz, denn in der Bundeshauptstadt finden viele nationale Kundgebungen statt. Lucia Vasella mit den Einzelheiten

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