Stadt macht Druck auf Kneipenwirte im Stadtteil Grün

Stadt macht Druck auf Kneipenwirte im Stadtteil Grün

Wie berichtet hat das Ordnungsamt der Stadt Freiburg mit Ihre total unverhältnismässigen und damit offenkundig rechtswidrigen Allgemeinverfügung, für drei Tage (30.4.-2.5) jegliches Singen, auf Stühlen sitzen, Glastransport , Jonglage. Feuerschluckerei oder Federballspiel kurzum jegliche fröhliche feierartige Betätigung im Viertel verboten. Diese rechtswidrige Verfügung droht nicht nur massenhafte Beschlagnahmen an, sondern fordert den Polizeivollzugsdienst zu Körperverletzungen in der Form von Anwendung „unmittelbarer Zwangs“ auf.

Um das erkennbar rechtswidrige Verbot mit Gewaltmitteln besser durchzusetzen, hat das Ordnungsamt der Stadt Freiburg auch alle Kneipenwirte im Viertel angesprochen,. In einem A-4 Revers-Schreiben verlangen sie die „freiwillige“ Preisgabe ihres Rechtes auf Aussenbewirtung, dass Ihnen nach den "Regeln" in Freiburg an Feiertagen und Vorfeiertagen bis 0 Uhr (!) zusteht.
Zugleich sollen Sie auch noch verhindern, dass ihre Gäste Getränke oder Speisen in den öffentlichen Raum mitnehmen! Falls Sie nicht so "freiwillig" auf Ihre Rechte verzichten, soll das ganze als Verbotsbescheid ergehen.
Wie doch der Polizeistaat im Amokmodus durch Salomons Green City marschiert!