Der Paragraph 175, der Homosexualität unter Strafe stellt, stand in entschärfter Form bis 1994 im deutschen Grundgesetz. Bis 1969 wurde gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr in Deutschland gerichtlich bestraft. Die Urteile aus dieser Zeit sind bis heute rechtskräftig. Die Veurteilten sind noch immer vorbestraft. Darüber sprachen wir mit Wolfgang Wagner vom Schwu/Les/Bi Referat Freiburg.