Polzeidirektion bestätigt Simon Bromma war/ist nicht alleine

Polzeidirektion bestätigt Simon Bromma war/ist nicht alleine

Die Ausforschung der linken studentischen Szene in Heidelberg in den Jahren 2009/10 erfolgte nicht allein nur durch den von Antifaschistinnen enttarnten Polizisten Simon Bomma. In einer Klageerwiderung der Landespolzeidirektion im Regierungspräsidium Karslruhe, dem die Polizeidirektion Heidelberg zugeordnet ist, wird erklärt: " „4. Aufgrund dieser Erkenntnisse kam es zu Anordnung von Verdeckten Ermittlern.“ (Fehler im Original). Plural also. Folglich kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß noch immer beamtete Spitzel unterwegs sind, um die linke wie Umweltgruppenszene in Heidelberg auszuforschen. Besonders abstrus gerät den staatlichen Juristinnen in dieser Klageerwiderung jedoch die Rechtfertigungslinie des Spitzeleinsatzes. Bei den Erkenntnissen handelt es sich nämlich um die folgenden:

  • In Heidelberg sei ein Anstieg „linksextremistisch motivierter Kriminalität“ [beim Bundeskriminalamt existiert eine Datei „Politisch motivierte Kriminalität links - Zentralstelle“ („PMK-links Z)“, auf die MitarbeiterInnen der Staatsschutzabteilungen der jeweiligen Kriminalpolizeien Zugriff haben] zu beobachten gewesen. Tatsächlich gab es in Heidelberg im Jahr 2009 einen starken Anstieg dieser „Kriminalität“: Mehr als 100 StudentInnen, die im Zuge des bundesweiten Bildungsstreiks aus Frust über ihre prekäre Lage friedlich das Rektorat der Neuen Uni besetzt hielten.
  • Auch der Vorwand einer in Flaschen gespeicherten brennbaren Flüssigkeit in einer WG weit außerhalb - 60km - von Heidelberg, darf nicht fehlen. Obschon dieser völlig zusammenhanglose Vorgang, der in einem nicht rechtskräftigen Urteil "Besitz von Waffen" mündete - einer Strafe also, die eben unterhalb der gesetzlichen Voraussetzungen des Spitzeleinsatz, nämlich "erhebliche Straftaten erwarten lassen" - zur Rechtfertigung in Heidelbergs Politjustiz führte, um notdürftig eine "besondere Gefahr" zu konstruieren;
  • aufhorchen zu der Feindbestimmung lässt jedoch die Mutmassung einer „eskalative Zuspitzung“ zwischen „rechts und links“, die erwartbar gewesen sein soll. Als Begründung hierfür listet die Polizei acht Demonstrationen auf, wovon sechs von Nazis angemeldet wurden. Antifaschistisches Engagement als Prognose einer Gefahr und dann noch Simon Bromma - und seine beamteten Kumpane? -mittendrin in der Antinazi-Gegendemo - Ein rechtsstaatlich höchst erbauliches Konstrukt!
  • Außer jedem Grundrechtsverständis bewegen sich die Juristinnen zur Rechtfertigung des der gesetzlichen Voraussetzungen entbehrenden Spitzelanordnung jedoch dort, wo sie gar „Die fortdauernde Gefahr ergab sich gerade auch aus einer defizitären Erkenntnislage.“ herbei schwadronieren. Man merke: Nicht die (konkrete ) Gefahr, sondern die nur aus einem Generalverdacht der Polizei gegen Links herrührenden, aber gerade fehlenden "Erkenntnisse" werden bemüht, um eine Gefahrandauer zu konstruieren!
  • Bei soviel Abstraktion von Realität und rechtsstaatlichem Bezug der Einsatzanordnung verwundert schon nicht mehr, mit welch kaltschnäuziger Arroganz und Ignoranz den gut 100 allein von Simon Bromma in ihren Intimsphären ausgeforschten und mit Protokollen aktenkundig dokumentierten Menschen am Beispiel des Kläger ihre Ausforschung auch noch selbst zum Vorwurf gemacht wird: Als nicht Ziel- sondern Kontaktperson von gemutmassten "Gefährdern" : „Hier ist darauf hinzuweisen, dass es ausschließlich die Entscheidung des Klägers war und ist, mit welchen Personen er in Kontakt tritt.“


Aber Hallo! Say Good Bye Grundrechte und Rechtsstaatsprinzip, say hello zur Republik des Generalverdachtes mit totalem staatlichen Ausforschungsanspruch !
Es ist Zeit , dass die grün-rote Landesregierung endlich Ihren Koalitionsversprechen Taten folgen lässt: Restlose Aufklärung der Spitzelaffäre und Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, um nachhaltig derart wahnwitzige präventivpolizeiliche Amokläufe auszuschließen!

(kmm 6-3-12)