Bußgeldforderungen gegen BildungsaktivistInnen auf Bahnsteig hinfällig!

Bußgeldforderungen gegen BildungsaktivistInnen auf Bahnsteig hinfällig!

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Das Bundesverrfasssungsgericht hat heute morgen (Dienstag 22.2.2011) Demonstrationen auf Flughäfen und Bahnhöfen erlaubt, sofern sich diese öffentlich genutzten Räume mehrheitlich im öffentlichen Besitz befinden.

RDL zum Urteil:1:26

Im Moment sehen sich zahlreiche TeilnehmerInnen der Bahnhofsblockade im Anschluss einer Bildungsstreikdemonstration im vergangen Jahr mit Bußgeldforderungen wegen “Unbefugten Betreten oder Benutzen von Bahnanlagen und Fahrzeugen” konfrontier.

Für alle Bußgeldfordeungen gegen AktivistInnen, die sich nur auf dem Bahnsteig befanden bedeutet das heutige Fraport Urteil: Die Forderungen sind rechtswidrig!

Hierzu RDL:0:59

Also für alle Betroffenen gilt: Einspruch (innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung) einlegen und auf keinen Fall das Bußgeld bezahlen!