Von wegen Rechtmässig! RAin Barth zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren wegen der Sambatrommeln

Von wegen Rechtmässig! RAin Barth zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren wegen der Sambatrommeln

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Für Hodeiges BZ Lokalchef Uwe Mauch ist alles paletti:
Die Beschlagnahme von Sambatrommeln beim deutsch-französischen Gipfel am 10.12.2011 war rechtmässig. Das Vorgehen dagegen unzulässig.
Stimmt so gar nicht, sagt RAin Katja Barth zum erstinstanzlichen einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem VG Freiburg im RDL Gespräch.