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Skandalöse Maßnahmen gegen hochbegabtes Kind PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 25. Juni 2009

Am Montag wies das Netzwerk Bildungsfreiheit auf einen eklatanten Fall von Kindswohlgefährdung hin, der zur Zeit in Brandenburg stattfindet. Wieder einmal stellen Jugendamt und Schulbehörde die Schulanwesensheitspflicht - die im bis heute gültigen Reichsschulgesetz von 1938 verankert ist - über die Interessen der 10-jährigen Bernicia und ihrer Familie. "Die Eltern, beide Ingenieure, versuchen in vorbildlicher Weise, ihre hochbegabten Kinder optimal zu fördern, und haben ihre zehnjährige Tochter Bernicia, die in der Grundschule vor Langeweile und Frustration "die Wände hoch ging", eine Zeitlang sehr erfolgreich zu Hause unterrichtet. Deswegen wurde nun das elterliche Sorgerecht eingeschränkt. Ab Montag, 22.Juni 2009 wird das Kind, das soeben Landesmeisterin im Judo wurde, mehrere Instrumente spielt und auch sonst ungewöhnlich erfolgreich ist, mit der Diagnose "Schulphobie" zwangsweise in eine ganztägige psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Dort muss sie sich täglich bis 18 Uhr aufhalten, wird daher weder weiter Judo machen noch sonst ihren Begabungen und Interessen nachgehen können. Ist das die Begabtenförderung, von der landauf, landab die Rede ist?" fragt das Netzwerk Bildungsfreiheit

Radio Dreyeckland sprach mit der Mutter des Mädchens über die Hintergründe dieses "Falles"

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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 25. Juni 2009 )
 
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