Rundfunkfreiheit freier Radios verteidigt !

Standhafte freie Radiomacherinnen vom Querfunk Karlsruhe setzen sich durch!

Am Do. 23.4.2009 16 Uhr war es dann endlich doch soweit: die baden-württembergische Medienbehörde LfK musste vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart - 1. Kammer - bei den Angriffen auf die Rundfunkfreiheit freier Radios im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches klein beigegeben.
Sie verzichtet auf die Eingriffe in die Selbstverwaltungsfreiheit und in die Programmfreiheit von Querfunk in Karlsruhe.

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Rundfunkfreiheit freier Radios verteidigt !

Standhafte freie Radiomacherinnen vom Querfunk Karlsruhe setzen sich durch!

Am Do. 23.4.2009 16 Uhr war es dann endlich doch soweit: die baden-württembergische Medienbehörde LfK musste vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart - 1. Kammer - bei den Angriffen auf die Rundfunkfreiheit freier Radios im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches klein beigegeben.
Sie verzichtet auf die Eingriffe in die Selbstverwaltungsfreiheit und in die Programmfreiheit von Querfunk in Karlsruhe.

  Konkret:

1. Sie hob die Anweisung gegen Querfunk auf, dass dieser seine Statuten ändern müsse, die ein Vorgehen gegen sexistische und rassistische  Äußerungen im Sender ermöglichen. (Eingriff in die Selbstverwaltungskompetenz)

2. Sie hob die Feststellung auf, dass eine Sendung in Querfunk, die die Ausstrahlung frauenverachtender und sexistischer Texte in scharfer aber stets sachbezogener Form kritisiert hatte, gegen die Programmgrundsätze des Landesmediengesetzes verstossen habe. (Eingriff in die Programmfreiheit)

3. Sie verzichtete darauf "jederzeit" Dokumentationen von Auschlussverfahren anfordern zu dürfen, sondern bescheidet sich in Zukunft damit, dies nur Anlass bezogen zu machen und diese nur dann anzufordern, wenn etwaige von Sendeausschlüssen Betroffene sich - innerhalb der Fristen  des Landesmediengesetzes - bei Ihr beschweren. Querfunk sicherte nur zu - wie bisher- gegebenfalls Ausschlussverfahren umfassend zu dokumentieren.(Beschränkung der behördlichen Missbrauchsmöglichkeiten und damit Festigung der Rundfunkfreiheit)

In allen drei Punkten musste die LfK letztendlich nachgeben, da auch die erste Kammer des VG Stuttgart den Sitzungsvertreterinnen der LfK unmissverständlich klar gemacht hatte, dass Ihr Vorgehen  gegen den freien Sender Querfunk sich kaum mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbaren liess. 

 Das freie Radio in Karlsruhe - Querfunk -  hatte in den  Jahren 2003 bis 2004 drei Sendungsmachende vom Sendebetrieb ausgeschlossen. Diese hatten zum einen in einer Musiksendung trotz - mehrfachen Hinweis  - zu Gewalt gegen Schwule auffordernde Musikstücke gespielt und die Ausstrahlung immer weider verteidigt. Zum anderen wurde in Rahmen einer Sendereihe einer von Ihnen zu verantwortenden Sendungenvon zwei  Sendungsmachenden  immer wieder Texte mit sexistischen und frauenverachtenden Inhalten bewusst positiv und zustimmend zitiert und vorgetragen.

Nach einem teils  mehrmonatigen für Querfunk quälenden Diskussionsprozess waren die drei Personen vom Redaktionsplenum mit zweidrittel Mehrheit im Mai 2003 und Herbst 2004 ausgeschlossen worden.

Da zwei der 2003 Ausgeschlossenen über gute Beziehungen zur "besseren" Gesellschaft in Karlsruhe verfügten, revanchierten sie sich, in dem das freie Radio mit fabrizierten Vorwürfen zu angeblichen "Irregularitäten" bei den Finanzen und "Verstoss gegen die Zugangs-Offenheit" denunzierten.

Der zum Präsidenten der LfK aufgestiegene und  dem Karlsruher CDU Milieu entstammende Thomas Langheinreich schien dabei zu garantieren, dass die LfK mit völlig an den  gesetzlichen Bestimmungen vorbei gehenden Massnahmen gegen das freie Radio vorging.

Schon im Dezember 2005 musste das VG Stuttgart, die Behördenvertreter per einstweiliger Anordnung stoppen, die eine komplette Durchsuchung der finanziellen Unterlagen in den Räumen von Querfunk erzwingen wollten.

Im folgenden Jahren verlagerte die Behörde ihr intensives Vorgehen gegen Querfunk vorallem auf Massnahmen der Aufsicht und versuchte mittels finanziellem Druck - Nichtauszahlung von Fördermitteln bzw. Androhung ihrer Rückforderung - diese durchzusetzen.

Der jetzt zurückgenommene Bescheid datiert vom 8.1.2007.
Er fusst dabei auf angeblichen Protokolle der Plena und einem vermeintlichen Sendemitschnitt einer Sendung vom August 2004, der von den ausgeschlossenen Sendungsproduzentinnen "fabriziert" wurde,  aber lange nach dem jetzt aufgehobenen Bescheid - präziser:erst Wochen vor der mündlichen Verhandlungen (April 2009!) - in erkennbar zusammengeschnittener Form in den Behördenakten wieder(?) auftauchte. 
Der Bescheid vom Januar 2007 rechtfertigte das wohlwollende Zitieren frauenverachtender Texte durch die ausgeschlossenen Sendungsmachenden als vereinbar mit den Programmgrundsätzen des Mediengesetzes und  beurteilte demgenüber die Kritik an diesen Texten als Gesetzesverstoss.
Die Querfunker wurden wohl auch deshalb zum Objekt starker behördlicher Drangsalierung, da Sie wie Radio Dreyeckland, die ewigen Versuche der Behörde LfK, die freien Radios zu diskriminieren immer in Wort und Tat zurückgewiesen haben.

Den Querfunkern aus Karlsruhe ist für ihre Standhaftigkeit zu danken, mit der Sie sich gegen diese offenkundigen Einschränkung der Rundfunkfreiheit aller  freien Radios verteidigt haben.

Diese Standhaftigkeit kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, da eine Minderheit der nicht-kommerziell arbeitenden Radios in Baden-Württemberg den Querfunkern ihre Solidarität verweigert haben, als es am nötigsten war.
Dies begünstigte auch, dass in den Gremien die Vertreter von Umweltverbänden. Gewerkschaften, SPD und Grünen in 2007 nicht ernsthaft eine Hand rührten, um Querfunk gegen das Vorgehen der LfK Verwaltung zu verteidigen bzw. Ihnen zustehende Sendezeit zu zusprechen.
Shame on you!

kmm 24.4.2009