Änderung des §219a: Zu viel Information bleibt strafbar

Zu viel Information bleibt strafbar

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Vergangenen Donnerstag beschloss der Bundestag eine Änderung des §219a, des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. Der Kompromiss von CDU/CSU und SPD erlaubt nun, dass Ärzt/innen und Krankenhäuser darüber bekannt geben, dass sie Abbrüche vornehmen. Alle weiteren Informationen bleiben ihnen aber verboten, dafür müssen sie auf die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweisen.

Wir fassen die Gesetzesänderung noch einmal zusammen.