Kommentar: Wirkung des Antidot (Teil-) Shutdown?

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Wirkung des Antidot (Teil-) Shutdown?

Pünktlich 8 Tage nach dem Auftritt des mit antisemitischen Stereotypen handelnden Sektengurus Schiffmann und seinen selbst von jeglicher Haftung freisprechenden Rechtsverdrehers auf dem Freiburger Karlsplatz überschritt die 7-Tage Inzidenz der Neuinfektionen in Freiburg die 100 auf 100.000 Marke – also eine neuinfizierte Person auf 1000 - täglich. Dieses erreichte Niveau im exponentiellen Anstieg von über 1 Neuinfektion je Tausend Personen wurde täglich bis einschließlich 9.November gehalten. Der Höhepunkt der 7-Tage-Inzidenz lang in Freiburg am 4.11. bei 148,5. Erst am 10. November scheinen die Maßnahmen gegen den exponentiellen Anstieg der SARS-Cov-2-Infektionen zu wirken. Welchen Anteil daran die vom RKI verfügte Änderung der PCR-Test-Kriterien für Personen hatte, ist noch offen.
Seither blieb die abgeflachte Kurve unter 100 (um 80) auf 100.000. Zwischen dem 8. und 10.November mußten in Emmendingen Freiburg und Breisgau-Hochschwarzwald fünf Menschen ihr Leben im Zusammenhang mit dem Virus verlieren. Allein 11 Menschen kämpfen mit Hilfe „invasiver“ Beatmungen in Krankenhäusern des baden-württembergischen Teil der Region um ihr Leben. 22 liegen am Mittwoch in Intensivbetten.
Alle werden wohl, wie auch viele der leicht symptomatische Personen, „als Genesene“ über die gleichen Folgewirkungen wie dem „Fatigue-Syndrom“ mindestens monatelang zu kämpfen haben.


Das dürfte notorischen Pandemie-Leugnern oder -Verharmlosern am Allerwertesten vorbei gehen.
Ihre Patentrezepte für den „gesunden Volkskörper“ im „Astralleib“ des „survival of the fittest“ nehmen reale Tote und Geschädigte nicht nur in Kauf. Ja sie wollen zumindest teilweise mit „maskenlosen Einkauf“ diese direkt provozieren.

Trotz allem bleibt zu fragen, warum ein Grenzwert wie 50/100.000 bei Neuinfektionen jetzt die Landesregierungen zwingen soll, nahezu automatisch kumulativ schwerste Grundechtseingriffe zu rechtfertigen durch Gesetz?

Das steht zumindest im jüngsten Änderungsgesetz zum Infektionsschutzgesetz in §28a Abs.2. Dieser soll im Bundestag am Mittwoch 18. November 2020 beschlossen werden. Am gleichen Tag vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Am Montag Abend lieferten die Groko Parteien gar noch eine Vielzahl von Änderungen nach, wie sich ein MdB der Linken beschwerte.

Zur Erinnerung: Der Wert 50 (35)Neuinfektionen auf 100.000 war beim Lockerungsrennen der Bundesländer von der Bundesregierung ins Spiel gebracht worden. Als Interventionsschwelle um die Nachverfolgung der Infektionsketten der Gesundheitsämter sicherzustellen und ein exponentielles Wachstum der Neuinfektionen zu verhindern.
Eine hinreichende - auch befristete - Verstärkung der Gesundheitsämter zur Bearbeitung der Infektionsketten z.B. durch Einarbeitung von Studierenden die von ihren Nebenjobs in der Gastro „befreit“ wurden, war nicht vorgesehen bzw. unterlassen. Genau so wenig wie die Ertüchtigung der elektronischen Infosysteme der Ämter im Infektionsgeschehen und dessen Verkoppelung mit der Corona-App. Gleiches gilt für die transparente Informationstätigkeit die die Bevölkerung in der Breite erreichen kann.
 

Auf badischer Seite informiert nur der Landkreis Lörrach jetzt täglich über Neuinfektionen Krankenhaus Einweisungen, Intensivbehandlungen und invasive Behandlungen. Aber auch Kontakt Quarantänen und er benennt transparent wenn Sammeleinrichtungen wie Altenheime oder Flüchtlingsunterkünfte betroffen sind.
Letzteres unterlässt der LK Emmendingen, wenn private Träger betroffen sind – aus Datenschutzgründen. Er bildet aber in seinen wöchentlichen Lageberichten das Infektionsgeschehen in Schulen, Vereinen und Betrieben ab. Täglich wird über Anzahl, Inzidenz und schwere Erkrankungen berichtet – nach Bestätigung durch das Landesgesundheitsamt.
Ausgerechnet die beiden größten Kreise Ortenau (430.000 Einwohnerinnen) und das Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald mit seinem Gesundheitsamt zuständig für Freiburg (231.000) und Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (263.000) machen eine unterirdische Infopolitik.
Diese lässt nicht nur jegliche Transparenz missen, sondern vertuscht systematisch eher das Infektionsgeschehen.
Die Ortenau, die an achter Stelle im Land bei Infizierten schweren Verläufen steht, gibt nur Wochenreport heraus – dafür mit schönen aber nichtssagenden Schaubildern. Ihnen fehlt jede Einordnung. Die Krankenhaus- und Pflege- Privatisierung läßt auch lebhaft grüssen.
 

Das in Freiburg ansässige Gesundheitsamt publiziert eine nette Gebietskarte und videos der Landrätin. Obwohl Daten an das Landesgesundheitsamt gemeldet werden müssen, gibt es keinerlei Ausweisung der Anzahl der betroffenen Pflegeheime und Gemeinschaftseinrichtungen und der in ihnen betroffenen Personen oder wie viele Personen in Krankenhäuser eingewiesen werden müssen. Die an direkte Kontaktpersonen erteilten Quarantäneanordnungen fehlen natürlich auch. Die Anzahl der PCR-Testungen und die Auslastung der Laborkapazitäten fehlt natürlich bei allen in Gänze.

Wie unter solchen Voraussetzungen ausgerechnet die 35 oder 50 er Werte der 7-Tageinzidenz ein taugliches Kriterium für die zwingende kumulative „schwerwiegende“ Grundrechtseingriffe – ohne Aufhebungsmöglichkeit für das Landesparlament – gesetzlich (§28 a Abs.2 Infektionsschutzgesetz) angeordnet werden sollen, ist nicht ansatzweise verfassungsrechtlich nachvollziehbar.

So schafft man vielmehr mit autoritären Maßnahmeautomatismen die Voraussetzung für die Pseudo-Plausibilität hetzerischer Agitation von Rechtsextremen, die zur konformistischen Rebellion gegen die Gültigkeit der Geltung der Menschenrechte für alle aufrufen, um ihre Diktatur vorbereiten zu können (Getreu dem Gauland Motto: Wir werden sie jagen).

(kmm)