Winterabschiebestopp in Schleswig-Holstein; aber nicht in Baden-Württemberg

Winterabschiebestopp in Schleswig-Holstein; aber nicht in Baden-Württemberg

Am Dienstag den 2. Dezember hat das schleswig-holsteinische Innenministrium bekannt gegeben, dass per Erlass angeordnet wurde, Abschiebungen in Länder, "in denen wegen winterlicher Verhältnisse eine Rückkehr in Sicherheit und Würde nicht gewährleistet ist" bis zum 31. März 2015 zu stoppen. Der von der Landesregierung beschlossene Abschiebungsstopp gilt für Staatsangehörige aus Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Russische Föderation, Serbien, Türkei, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Pakistan und Ukraine. Der Schleswig-Holsteinische Innenminister Stefan Studt bezeichnete den Abschiebestopp, von dem "Straftäter" ausgeschlossen sind, als Zeichen der Humanität. In vielen der vom Abschiebungsstopp erfassten Ländern sei die wirtschaftliche und soziale Situation der meisten Menschen nach wie vor so schlecht, dass Rückführungen gerade in der kalten Jahreszeit vermieden werden sollten. Schleswig-Holstein hatte sich schon bei der Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten im Bundesrat im Gegensatz zu Winfried Kretschmann vehement gegen diese weitere Aushöhlung des Asylrechts ausgesprochen.

Im grün-rot regierten Baden-Württemberg ist weiterhin kein Winterabschiebestopp in Sicht. Am Samstag den 6. Dezember findet in Freiburg eine Demonstration u.a. mit der Forderung nach einem Winterabschiebestopp statt. Eine Woche später wird auch in Mannheim gegen Abschiebungen demonstriert.