Wer kontrolliert den Verfassungsschutz?

Wer kontrolliert den Verfassungsschutz?

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Das kann ja nicht... Untersuchungsausschuss zum Verfassungsschutz (regierungs-idealtypisch), Lizenz: Jakub Hałun, 20100727 Nikko Tosho-gu Three wise monkeys 5965, CC BY-SA 4.0
Lizenz: 
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Quelle: 
Wikipedia

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat der Bundesregierung im Streit um die Anhörung eines V-Mann-Führers durch den Untersuchungsausschuss des Bundestages zum Attentat am Breitscheidsplatz Recht gegeben. Ein Richter hat ein Minderheitsvotum abgegeben, in dem er zum Ausdruck bringt, dass er die Logik seiner Richterkolleg*innen nicht nachvollziehen kann. Radio Dreyeckland sprach darüber mit dem Fachreferenten der Fraktion der Partei Die Linke im Untersuchungsausschuss Mathias Jakubowski.

 

Beim Anschlag auf den Weihmachtsmarkt am Breitscheidsplatz am 19. Dezember 2016 starben 11 Menschen und 67 wurden teilweise schwer verletzt. Der Attentäter Anis Amri hatte zuvor auch den polnischen Fahrer des Lastzuges mit dem er in die Menge fuhr ermordet. Auf der Flucht wurde auch Amri selbst bei Mailand von der Polizei erschossen. Entgegen den Bekundungen des damaligen Verfassungsschutzchefs Hans-Georg Maaßen war der Verfassungsschutz sehr nahe an Amri dran und eventuell wurden entscheidende Informationen nicht weitergegeben. Das Desinteresse der Exekutive an einer Aufklärung demonstrierte der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Torsten Renz in der offenkundigsten Weise indem er den stellvertretenden Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen in eine Untersuchungskommission berief, die u. a. die Verwicklung des Landesamtes für Verfassungsschutz in die Breitscheidsplatz Affäre aufklären soll, obwohl Selen selbst im Verdacht steht, wichtige Informationen eines Whistleblowers nicht weitergegeben zu haben.