Der baden-württembergische Verwaltunsgerichtshof hat am 3. Februar ein Abschiebungsverbot nach Afghanistan, auch für alleinstehende gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter verkündet, sofern sie über kein soziales oder familiäres Netzwerk verfügen oder sonstige begünstigende Umstände vorliegen.
Der VGH hat auf die Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge der COVID-19-Pandemie hingewiesen, die Grundversorgung sei derzeit nicht gewährleistet. Trotz dieser Entscheidung fand am Dienstag den 9. Februar eine Sammelabschiebung nach Afghanistan von München aus statt, mit baden-württembergischer Beteiligung. Wir haben mit Seán McGinley vom Baden-Württembergischen Flüchtlingsrat über den Stand der Dinge in Sachen Abschiebungen nach Afghanistan gesprochen.