Weiterhin illegale Pushbacks, Erniedrigung und Gewalt gegen Flüchtlinge in Kroatien

Weiterhin illegale Pushbacks, Erniedrigung und Gewalt gegen Flüchtlinge in Kroatien

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl und das Border Monitoring Network weisen darauf hin, dass an der kroatischen Grenze weiter illegale Pushbacks stattfinden. Nach internationalem Recht ist es nicht erlaubt, Flüchtlinge ohne Prüfung ihres Status über die Grenze zurückzuschicken. Flüchtlinge werden außerdem malträtiert. Ende Mai wurde eine Gruppe von Flüchtlingen von kroatischen Polizisten mit Pistolen und Schlagstöcken malträtiert. Die Polizisten schmierten anschließend Ketchup, Mayonnaise und Zucker in die offenen Wunden. Wie Radio Dreyeckland berichtete, kam es früher auch vor, dass Flüchtlingen im Wald die Schuhe weggenommen wurden und sie gezwungen waren ohne Schuhe eine längere Strecke durch den Schnee zurückzugehen.

Am 19. Juni diesen Jahres forderten der UN-Sonderberichterstatter für Folter Nils Melzer und der UN-Sonderberichtserstatter für die Menschenrechte von Migrant*innen, Felipe González Morales Kroatien auf, die Menschenrechtsverletzungen an der Grenze zu bestrafen. Am Tag darauf wurden zwei Polizisten festgenommen. Nach Angaben von Pro Asyl gehen die Puchbacks aber weiter.

In einem Beschwerdebrief hatte ein kroatischer Polizist bereits im März 2019 die Praxis so beschrieben:

 

„Anweisungen des Polizeichefs, der Leitung und der Verwaltung sind, jeden ohne Papiere zurückzuführen, keine Spuren zu hinterlassen, ihr Geld zu nehmen, ihre Handys zu zerstören oder selbst einzustecken und die Flüchtlinge gewaltsam nach Bosnien zu bringen.“

 

 

Im Boot ist auch die EU-Kommission. Diese hat die kroatische Grenzpolizei seit 2018 mit 6,8 Mio. Euro unterstützt. Davon waren 300 000 Euro für die Beobachtung der Menschenrechte von Flüchtlingen vorgesehen. Nach Angaben der kroatischen Regierung sollten das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) und das Croatian Law Centre die Beobachtung umsetzen. Nachträglich hat die kroatische Regierung jedoch den Schlüssel für die Verteilung des Geldes geändert, nun sollen nur noch 60 000 Euro an Menschenrechtsorganisationen gehen. Auch dieses Geld ist nach Angaben der beiden Organisationen bisher bei ihnen nicht angekommen.

Nach einem Bericht des Guardian geht aus internen Mails von Mitarbeiter*innen der EU-Kommission hervor, dass sie sich überlegen, einen Bericht der kroatischen Regierung über die Vergabe der Gelder zu schönen.