Interview mit Monika Morres von AZADÎ: Weg mit §129 b!

Weg mit §129 b!

Der Paragraph 129a/b betrifft viele Menschen und vor allem kurdische Aktivistinnen nach dem die PKK 1993 verboten wurde und seit 2010 der Bundesgerichtshof entschieden hat, auch die PKK nach §§ 129a/b strafrechtlich zu verfolgen.
Wir haben dazu ein Interview angefragt bei Azadi dem Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden e.V. , dem Verein der sich seit 25 Jahren für kurdische Menschen einsetzt die von Repression und staatlicher Strafverfolgung betroffen sind.
Wir bedanken uns bei Monika Morres und dem Verein Azadi für das Interview. Dieser wurde schriftlich beantwortet und eingesprochen von Ausbruchsendenden.

AZADÎ e.V., Hansaring 82, 50670 Köln
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