Freiburger Stühlinger: Verwaltungsgericht bestätigt Alkoholverkaufsverbot für Bis Späti ab 22 Uhr

Verwaltungsgericht bestätigt Alkoholverkaufsverbot für Bis Späti ab 22 Uhr

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spaeti-in-freiburg.de

Die letzten 2 Monate des ersten Freiburger Spätkaufs werden eher traurig ausfallen. Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot der Stadt Freiburg für den Spätverkauf „Bis Späti“ bleibt nämlich bestehen. Einen gegen das Verbot gerichteten Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit einer an diesem Freitag veröffentlichten Entscheidung zurückgewiesen. "Am 1. März 2021 untersagte die Stadt Freiburg die dortige Abgabe von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr vom 15. März bis 31. Mai 2021 und erklärte das Verbot für sofort vollziehbar. Zu Begründung stützte sich die Stadt im Wesentlichen darauf, seit Eröffnung des Spätverkaufs sei es bei dem nahe gelegenen Lederleplatz insbesondere nachts zu erheblichen Lärmbelästigungen der Anwohner gekommen. Hiergegen beantragten die Betreibergesellschaft des Spätverkaufs und ihr Geschäftsführer vorläufigen Rechtsschutz. Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag abgelehnt und im Wesentlichen ausgeführt, nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz müsse der Spätverkauf so betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert würden. Die Geräusche durch die sich nachts auf dem Lederleplatz aufhaltenden Personen seien voraussichtlich sogenannte schädliche Umwelteinwirkungen in diesem Sinne, da die dort zulässigen Lärm-Richtwerte nach einem Gutachten des TÜV Süd in unzumutbarem Ausmaß überschritten würden." Der TÜV Süd sprach in einem Gutachten gar von einer „fast hemmungslose Verhaltensweise“ die auf dem Lederleplatz festzustellen gewesen sei. Eine Festestellung, die alle die regelmäßig am Platz vorbeikommen, nur mit dem Kopf schütteln lassen kann. Diese Einschätzung sagt mehr über die reaktionären TÜV Prüfer*innen als über die tatsächlichen Verhältnisse auf dem Lederleplatz aus. Dem Verwaltungsgericht haben die Ausführungen und Aussagen des kommunalen Vollzugsdienst aber gereicht, um das Alkoholverkaufsverbot zu bestätigen. Der Lärm auf dem Lederleplatz sei dem Spätverkauf zurechenbar. Ein Sieg der reaktionären Feinde des geselligen Beisammenseins in Freiburg. (FK)