Verurteilung wg. "psychischer Beihilfe zu versuchter Nötigung"

Verurteilung wg. "psychischer Beihilfe zu versuchter Nötigung"

Es ist kein Witz oder eben ein schlechter, am gestrigen Mittwoch hat ein Gericht in Lörrach eine Aktivistin wegen "psychischer Beihilfe zu versuchter Nötigung" zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen verurteilt. Es ging um eine Autobahnblockade nahe der Schweizer Grenze im Jahr 2016, mit der für offene Grenzen demonstriert wurde (siehe RDL-Vorbericht vom Mittwoch 17. 1. 18). Speziell bezog sich das Verfahren auf die Aufhängung eines Transparents. Der Angeklagten konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie an der Kletteraktion selbst beteiligt war. Also ließ sich das Gericht halt etwas einfallen und argumentierte, die Angeklagte hätte durch ihre Anwesenheit die Kletternden ermutigt und das sei eben die psychische Beihilfe zu einer versuchten Nötigung gewesen. Die Angeklagte will Rechtsmittel einlegen.

jk