Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes zu vermummten Polizisten: Vermummungsverbot gilt für Zivilpolizisten nicht, sie dürfen aber keinen Grund für Auflösung einer Demo liefern

Vermummungsverbot gilt für Zivilpolizisten nicht, sie dürfen aber keinen Grund für Auflösung einer Demo liefern

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Vor wenigen Wochen schlug die Meldung, dass an der welcome to hell Demo beim G20 Gipfel vermummte Zivilpolizisten teilgenommen hatten, einige Wellen. War die Vermummung von einigen TeilnehmerInnen doch Vorwand für die Polizei, die Versammlung schon am Start aufzulösen und brutal auf die VersammlungsteilnehmerInnen einzuschlagen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen die vermummten Polizisten. Im Einsatz befindliche Polizeibeamte fielen nicht unter das Versammlungsgesetz, weil sie keine Teilnehmer der Demonstration seien.

Zu einem etwas differenzierteren Urteil kommt nun aber ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Es kommt zur Überzeugung, dass für Zivil-Polizisten das Vermummungsverbot auf Demos nicht gilt. Diese aber keinen Grund für eine Auflösung einer Versammlung liefern dürfen. In Auftrag gegeben hat das Gutachten der Linkspartei Abgeordnete Andrey Hunko. Wir haben mit seinem Mitarbeiter, dem freien Journalisten Matthias Monroy, über die Bedeutung des Gutachtens zum Einsatz vermummter Polizisten gesprochen.