Verfassungsbeschwerde gegen PKW-Kennzeichen-Massenabgleich

Verfassungsbeschwerde gegen PKW-Kennzeichen-Massenabgleich

Zwei Autofahrer und eine Autofahrerin haben bei dem
Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Gesetz eingereicht, das der Polizei in Baden-Württemberg seit einem Jahr erlaubt, Pkw-Kennzeichen automatisiert und massenhaft zu erfassen. Die in Freiburg und im Schwarzwald wohnhaften Autofahrer monieren in ihrer Beschwerde, das von der schwarz-gelben Landtagsmehrheit 2008 beschlossene Polizeigesetz lasse "in Abwesenheit jeder Gefahr" eine automatisierte
Massenkontrolle des öffentlichen Straßenverkehrs zu. Autofahrer, an denen Polizei oder Geheimdienste interessiert seien, müssten aufgrund des Kennzeichenabgleichs "mit der Erstellung von Bewegungsprofilen rechnen".

RDL sprach mit Udo Kauß, Rechtsanwalt und Vorsitzender der Humanistischen Union in Baden-Württemberg, der die Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt.