USA: Ausnahmen beim Einreiseverbot, Flüchtlinge bleiben am stärksten betroffen

USA: Ausnahmen beim Einreiseverbot, Flüchtlinge bleiben am stärksten betroffen

Die USA müssen beim umstrittenen Einreiseverbot für Menschen aus sieben mehrheitlich muslimischen Staaten weitere Ausnahmen bei der Visavergabe zulassen. Das entschied der Oberste Gerichtshof am gestrigen Mittwoch. Gleichzeitig bleibt die Umsiedlung von Flüchtlingen weiterhin zunächst verboten.

Nach der Klage des Bundesstaates Hawaii entschied das Gericht erneut über die konkrete Auslegung des Einreiseverbotes. Demnach sind nun auch Großeltern, Enkel, SchwägerInnen, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen, Cousins und Cousinen on in den USA lebenden Menschen visaberechtigt. Dies gilt auch für Flüchtlinge.

Der Supreme Court hatte den sogenannten „Travel Ban“ bereits vor drei Wochen abgeschwächt bis zur endgültigen Klärung zugelassen und dabei den absoluten Einseisestopp durch die Forderung nach einem Nachweis „glaubwürdiger Beziehungen“ zu den USA aufgeweicht. Damit waren wesentlich familiäre Beziehungen gemeint. Die Trump-Regierung hatte dieses Urteil des Supreme Court  sehr restriktiv ausgelegt und wollte Visa nur an Kinder, Eltern und direkte Geschwister von in den USA lebenden Menschen vergeben.

Auch nach der Entscheidung vom gestrigen Mittwoch bleibt allerdings nach Umsiedlungs-Programm für Flüchtlinge außer Kraft. Der Oberste Gerichtshof beließ es bei dieser Regelung, auch wenn die betroffenen Flüchtlinge bereits alle Sicherheitsüberprüfungen der US-amerikanischen Behörden durchlaufen und die Zusage einer Flüchtlingshilfsorganisation haben. Derzeit sind davon rund 24.000 Menschen betroffen.