Untersuchungsausschuss soll offene Fragen im Mordfall Lübcke aufklären

Untersuchungsausschuss soll offene Fragen im Mordfall Lübcke aufklären

Obwohl ein noch nicht rechtsgültiges Urteil gegen den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke, Stephan Ernst bereits gesprochen ist, tritt heute ein Untersuchungsausschuss des hessischen Landtages zusammen, um noch offene Fragen zu klären. Es geht dabei laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung insbesondere um die seltsame Rolle des Verfassungsschutzes. Ernst war mehrfach wegen erheblicher Gewaltdelikte, darunter ein Bombenanschlag und eine Messerattacke vorbestraft. Er galt als „brandgefährlich“. Doch im Jahr 2015 wurde seine Akte gesperrt, obwohl er weiter an Neonazi-Treffen teilgenommen haben soll. Der Untersuchungsausschuss soll nun unter anderem klären, wie der Verfassungsschutz zu der Fehleinschätzung kam, Stephan Ernst sei „abgekühlt“. Ebenfalls untersuchen wollen die Abgeordneten oder ein Teil von ihnen, ob es Querverbindungen zum NSU-Komplex gibt. Mit Stephan Ernst war auch der Verfassungsschützer Andreas Temme dienstlich befasst. Temme war beim Mord an dem NSU-Opfer Halit Yozgat in Kassel anwesend. Angeblich bemerkte er den Mord an dem Internetcafé-Betreiber nicht. Temme legte das Entgelt einfach auf den Thresen des Internetcafés hinter dem der angeschossene Halit Yozgat lag und ging. In seiner Jugend soll Remme den Sptznamen „klein Adolf“ gehabt haben. Ein interner Bericht zu Temme, von dessen Existenz die Öffentlichkeit durch Zufall erfuhr, wurde für 120 Jahre gesperrt. Diese Sperrung könnte im Rahmen des Untersuchungsausschusses wieder zum Thema werden.