Umweltinstitut kritisiert Klimaschutzgesetz als substanzlos und unverbindlich

Umweltinstitut kritisiert Klimaschutzgesetz als substanzlos und unverbindlich

Das Umweltinstitut München kritisiert die am Donnerstag 2. und 3. Lesung verabschiedete Novelle des Klimaschutzgesetzes. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes verspricht die GroKo nun Klimaneutralität bis 2045 statt erst 5 Jahre später zu erreichen und die Emissionen von Treibhausgasen bis 2030 um 65 % zu senken. Das Umweltinstitut findet einerseits die Ziele noch immer nicht ambitioniert genug, um die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken, andererseits bemängelt das Institut das Fehlen konkreter Maßnahmen zur Erreichung selbst dieser Ziele. Ohne konkrete Maßnahmen würden alle Ziele heiße Luft bleiben. Konkrete Maßnahmen zur Förderung der Wind- und Solarenergie wie eine Pflicht zur Installierung von Solaranlagen bei Neubauten seien aus dem Gesetzesentwurf wieder gestrichen worden. Bemängelt wurde von der Opposition auch unter anderem das Fehlen einer Geschwindigkeitsbeschränkung und das festhalten am späteen Kohleausstieg im Jahr 2038.

 

Bereits zuvor hatte der wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik das Gesetz scharf kritisiert. Darin solle der Wald für andere Sektoren die Lücken schließen um die Emissionsziele zu erreichen. Das sei aber nur möglich, wenn der Einschlag von Holz reduziert werde. Dies würde aber dazu führen, dass mehr Holz importiert oder andere Materialien beim Bau verwendet würden. Beides wäre für das Klima schädlich. Insbesondere die Herstellung von Ziegeln, Stahl und Beton sei energieintensiv. Außerhalb der EU seien die Standards für nachhaltige Forstwirtschaft geringer und außerdem käme der Energieverbrauch beim Transport aus dem Ausland dazu. Die Einschränkung des Holzeinschlages würde die Forstwirtschaft daran hindern, neue Arten zu pflanzen, die besser mit dem Klimawandel zurechtkommen. Der Beirat plädierte daher für eine umfassende Folgenabschätzung des Gesetzes.