Im August urteilte das BVerfg eigentlich zum 2.Mal unmissverständlich: weder darf das Existenzminimum diskriminierend unter Hartz 4 Niveau liegen noch der aufenthaltesrechtliche Status eines Flüchtlings kann kein hinreichender Anlass zu seinem Ausschluss von sozialen Leistungen sein.
Was folgt daraus im gün-rot regierten Ländle?
Zieht die Stadt Freiburg jetzt ihre Berufung gegen das Flüchtlingen einen Wohnberechtigungsschein zubilligende Urteil des VG Freiburg zurück?
Wenn nicht, was muss passieren?
Fragen an die Vertreterin des Rechtsamtes Freiburg in der Angelegenheit, Sabine Reckert.
Mehr zum Thema bei RDL:
Raus aus den Flüchtlingslagern und Schluss mit Sachleistungen?? (30.08.12)