Türkei: Prozess gegen Anti-AKW-Gruppe wegen nicht gehaltener Presseerklärung

Türkei: Prozess gegen Anti-AKW-Gruppe wegen nicht gehaltener Presseerklärung

Wegen einer Presseerklärung, die sie zum 10. Jahrestag der Katastrophe von Fukushima an der Baustelle des ersten türkischen AKW halten wollten, müssen sich nun 30 Mitglieder der Anti-Nuklear-Plattform vor Gericht rechtfertigen. Am 11. März hatte die Gendarmerie die AKW-Gegner*innen in Akkuyu an der öffentlichen Verlesung ihrer Erklärung gehindert. Obwohl deshalb die Erklärung nicht zustande kam, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Der erste Verhandlungstag ist für den 25. Oktober angesetzt. Offenbar wird auch die Vorbereitung bzw. der Versuch einer Presseerklärung für strafbar gehalten. AKW-Gegner*innen wiesen darauf hin, dass das noch im Bau befindliche AKW bereits zwei Risse aufweise. Die Region gilt als erdbebengefährdet. Die Zeitung Bir Gün zitierte vor 5 Jahren Aussagen von Arbeitern wonach der Untergrund des AKW sandig und feucht sei. Bei einer Untersuchung seien Steine aus Sinop am Schwarzen Meer angefahren worden, um sie als Aushub von Akkuyu auszugeben. Der Bauplatz liegt nahezu auf Meereshöhe am Mittelmeer. Ein weicher Untergrund bedeutet eine erheblich größere Gefahr bei Erdbeben. Man denke an einen Wackelpudding.