UPDATE 30.08.2021
Wie das Amtsgericht auf RDL-Anfrage mitteilte ist das gesprochene Urteil seit 16.8. rechtskräftig. Es gibt also keine Berufung durch und für Nazianwalt Mandic und seine hitlergrüßende Mandantin Ellen Koe. aus der Querdenken-Szene. (jr)
Auch nach einem acht Stunden Tag Verhandlung vor dem RiamAmtsgericht, Schuller, blieb es bei dem Schuldspruch und dessen Höhe von 70 Tagessätzen a 50€.
Richter Schuller war gerade durch die realen und vermeintlichen Widersprüche der Aussagen dreier Zeuginnen überzeugt. Denn Sie seien im Kern übereinstimmend: die Angeklagte habe flyernd an und um den Platz der AltenSynagoge in einem grell gelb-orangen T-Shirt und barfuß als Täterin des Zeigen des Hitlergruß gezeigt, verbunden mit dem einmaligen durch eine laute rauhe Stimme gerufenen "Heil Hitler". Dies hatten sie gehört und gesehen. Dies würde Ellen Koe. der Tat nach § 86a überführen.
Während die Angeklagte Ellen Koe. sich erstmalig - bestreitend - zur ANKLAGE auch mit Äußerungen zur Sache verhielt, gelang es weder dem von ihr verpflichteten Rechtsanwalt Mandic noch Ellen Koe. selbst in ihren Schilderungen wie ausgiebigen Befragungen der Zeuginnen nachhaltige Zweifel an deren Aussagen aufzuwerfen. Vielmehr gab es zwischen ihrer Ablaufschilderung, sie habe auf Wunsch ihres Ex Nachbarn und Querdenken-Kundgebungs-Anmelder Malte Wendt sich mit einem ca. 10 cm hohen Stapel Flyern versorgt, diese auf und rund um den Platz der alten Synagoge verteilt. Dabei ist Sie auch in Kontakt mit den Zeuginnen gekommen. Ihre Armhebungen bestritt sie nicht: sie stellte es als Winke Winke zu einer Person, die Ihr zuvor den Flyerrest abluxte und unter Beifall Umstehender entsorgte, dar.
Einen Bärendienst ihrer Verteidigungsstrategie erwies jedoch das Ideologie getriebene Storytelling ihres gewählten Rechtsanwalt Mandic (AfD Gruppe im Gemeinderat). Der behauptete - selbstverständlich ohne jeglichen Anflug eines Belegs - eine Verschwörung von "Linksaktivisten", die die "Querdenker" anschwärzen wollten. Alles - so im Schluss- Plädoyer - in Verbindung mit einer Bundesregierung, die ein Klima produziere, um die "Quer"denken""-Bewegung kriminalisieren zu können.
Seine erratischen Prozessbeiträge bestanden u.a. in einer nicht rechtskonformen Bewertung des Zeugenschutzparagrafen § 68 Abs 2 STPO, der es bei "begründeter Besorgnis" gestattet, daß Zeug:innen ihre Adressen nicht angeben müssen. Was bei Polizisten z.B. ganz selbstverständlich ist, hielt AfD Stadtrat Dubravko M. für die von ihm als Linksaktivistinnen gelesenen Frauen als Zeuginnen für entbehrlich. Angesichts der bereits bis zum Oktober 2020 offenbar gewordenen agressiven Militanz in/aus dem Umfeld der Querdenker:innen hatten die Zeuginnen schon bei ihren polizeilichen Vernehmungen die Anwendung dieses Zeugenschutzgesetz verlangt.
Als sich der Einzelrichter mit seinem Beschluss weigerte, M.s Rechtsmeinung zu folgen, stellte er einen Befangenheitsantrag, weil damit das Urteil schon feststehe. Dieser wurde mit einer rechtlich vernichtenden Diktum durch den zuständigen Richter Klein (Abteilung 23) zurückgewiesen. Mandic hatte seinen Schriftsatz zur Awendung des §68 StPo übrigens nicht einmal in die Akten des Gerichtes kommen lassen.
Auch seine sonstigen Versuche die Zeuginnen als "lügnerische" Linke zu diskretitieren, liefen fehl. Eine Zeugin hatte ausgesagt, nicht mit Medien geredet zu haben. Er wollte sie aber am Prozesstag - offenbar nach ihrer Aussage - am Martinstor in einem Gespräch mit einem zuschauenden Fotografen gesehen haben. Die Aussage einer für die Unabhängigen Frauen 2019 kandidierenden Zeugin sei deshalb falsch, weil sie - im Kreis ihrer Mitkandidatinnen vor dem Rathaus "gegen Rechte im Gemeinderat" aufgehalten habe und deshalb ihre Aussage als Beamtin vor allem am Rande von Demonstration beobachtend gewesen zu sein, eine "Lüge" sei. Bei seiner vorherigen Befragung der Zeugin hatte als er in eine Überlegensphase auf die Frage, an wievielen Demonstrationen sie, die über 60 jährige, teilgenommen habe, rein gerufen "wer lange nachdenkt, lügt". Diese Zeuginnenbedrängung, blieb von Richter Schuller ungerügt.
Auch die Präsentation seines ehemaligen AfD-Kumpels Hagermann endete im Desaster. Einberufen von Mandic per Telefon konnte dieser ausser seinem Linkenhass nichts zur Sachaufklärung beitragen.
Ausser dem Umstand, das er Mandic eine Liste, die er später auf "vielleicht" zwei Personen reduzierte, die - wie er - die Tathandlung der Angeklagten weder gesehen noch gehört haben. Diese "Liste" ging dann bei Mandic unter.
Ellen Koe., die Mitsechzigerin, die im Schlußstatement ihr Trauma von der Oma (weil diese in der DDR blieb) getrennt lebendes Nachkriegskind unterstrich und als selbstgewählten Aufgabe ihrer "vermittelnden Rolle" unter Bezug auf die BILD Header vom Tage ("Einigkeit und Recht" s.u.) hat nun eine Woche Zeit Berufung an das Landgericht oder wegen Rechtsfehlern Revision an das OLG Karlsruhe zu richten.
Angesichts des vom Verfassungsgericht 2006 gebilligten Charakters des § 86 a StGB als sog. abstrakten Gefährdungdeliktes, das nur an Handlungen und nicht deren Motivation anknüpft, ist beides vor dem Hintergund der Zeuginnenaussagen eher wenig erfolgversprechend bzw. in der Höhe der Geldsätze eher verschärfend erwartbar, da ihr Nettoeinkommen höher liegt als der Tagessatz von 50 €.
(kmm)
Nachbemerkung: Es ist bemerkenswert, das die Staatschutzabteilung (K6) der Freiburger Kripo mehrere (!) Monate nach der Anzeige vom 31.10.20 untätig war.
Erst als ein Polizeibeamter in Ausbildung der Abteilung zu seinem Hauptpraktikum zugeteilt wurde, wurden die Zeuginnen einvernommen. Dabei wurde keine Lichtbildmappe verwendet, sondern ein längst überaltertes Bild aus der Einwohnermeldedatenbank. Weitere Ermittlungen fanden - laut Zeugenaussage des Polizisten - nicht statt.
Schon am Platz der Alten Synagoge verweigerten Polizeibeamte vor dem Theater - zunächst- die Aufnahme der Anzeige. Sie hätten so die identifizierbare Angeklagte beinah in deren Peronalienfeststellung vereitelt. Diese erfolgte dann am Revier Nord unter Begleitung eines Pulk von begleitenden Ver-Querdenkenden statt. Sie verweigerte die Aussage wie ihr von einem Rechtskundigen des Begleitpulk geraten worden war.
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