Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs zur Folter beim G8 in Genua

Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs zur Folter beim G8 in Genua

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Diesmal klopft vor dem Eintreten: Die Diaz-Schule in Genua
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Am 7. April urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Italien: Die Gewaltexzesse der Polizei in der Diaz-Schule während des G8-Gipfels in Genua war Folter. Geklagt hatte der heute 75-jährige Arnaldo Cestaro, der damals an den Gipfelprotesten teilgenommen hatte und in der Schule schwer misshandelt wurde. Ihm muss der italienische Staat nun 45.000€ Schadensersatz zahlen. Außerdem soll Italien ein eigenes Gesetz gegen Folter einführen - dies wurde postwendend auf den Weg gebracht. Welche Bedeutung hat ein solches Gesetz? Wie wird das Urteil in Italien diskutiert? Und wie lief die Polizeigewalt 2001 in der Diaz-Schule ab? Ein kleiner Überblick - mit Ausblick auf die Situation in der BRD, wo es ebenfalls keinen eigenen Straftatbestand der Folter gibt.